Posts by Simon

    Wichtiger Hinweis!!! Alle alten Spieler von IslandV haben selbstverständlich ihre alten Sachen noch.
    Darunter zählt: Unternehmen, Geld, Visum Stufe, Immobilien, Lagerhallen, Fahrzeuge, Tankstellen, Shops usw...




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    Rang Fahrzeug Anmerkungen
    12 Gepanzerter Schafter E63F Leader
    11 Gepanzerter Schafter Leader
    10 Gepanzerter Schafter Leader
    9 Couquette S2
    8 Pol Bullet S
    7 Pol Vigero S
    6 Neon und Dominator S
    5 Gauntlet S Mitglieder der HWP dürfen dieses Fahrzeug fahren
    4 Pol Buffalo P Rang 2 in einer Abteilung
    3 Pol Alamo P2, Hakucho
    2 Pol Fugitive P
    1 Pol Stalker P, Pol Torence P



    Fahrzeugregelungen in den verschiedenen Abteilungen:

    1. SWAT:
      • Abteilungsleiter: Fahrzeug ist der UMK Deity.
      • Mitglieder: Dürfen im Regeldienst den Pol Buffalo P fahren und im Einsatz den UMK Schafter.
    2. Detektiv:
      • Abteilungsleiter: Fahrzeug ist der UMK Taligator.
      • Mitglieder: Dürfen den Pol Buffalo P fahren.
    3. Ausbildung:
      • Abteilungsleiter: Fahrzeug ist der UMK Buffalo4.
      • Mitglieder: Dürfen den Pol Buffalo P fahren.
    4. HWP:
      • Abteilungsleiter: Fahrzeug ist der UMK VSTR.
      • Mitglieder: Dürfen den Pol Buffalo P fahren.


    Dienstgesetz für das Department of Motor Vehicles (DMV)

    Präambel

    Das Dienstgesetz für das Department of Motor Vehicles (DMV) regelt die Rechte, Pflichten und das Verhalten aller Mitarbeiter des DMV in Los Santos. Ziel ist es, einen geordneten Ablauf im Bereich der Fahrzeugzulassung, Führerscheinprüfung und Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sowie die Einhaltung der Prinzipien eines realistischen Rollenspiels sicherzustellen.

    §1 Geltungsbereich

    (1) Dieses Gesetz gilt für alle Mitarbeiter des Department of Motor Vehicles, einschließlich Verwaltungsangestellte, Fahrprüfer, Zulassungsmitarbeiter und deren Vorgesetzte.

    (2) Es umfasst die allgemeinen Dienstpflichten, das Verhalten im Dienst sowie Sanktionen bei Verstößen.

    §2 Dienstpflichten

    (1) Pflicht zur ordnungsgemäßen Bearbeitung: DMV-Mitarbeiter sind verpflichtet, alle Anfragen und Anliegen, wie Fahrzeugzulassungen, Führerscheinprüfungen oder Änderungen in der Fahrzeugakte, korrekt und in angemessener Zeit zu bearbeiten.

    (2) Pflicht zur Verschwiegenheit: Persönliche Daten der Bürger, wie Fahrzeug- oder Führerscheininformationen, dürfen nicht ohne berechtigten Grund weitergegeben werden.

    (3) Pflicht zur Erreichbarkeit: DMV-Mitarbeiter haben während der Dienstzeit für Bürgeranfragen und interne Kommunikation erreichbar zu sein.

    (4) Pflicht zur Befolgung von Vorschriften: DMV-Mitarbeiter sind an die geltenden Verkehrs- und Verwaltungsregeln gebunden und haben diese konsequent umzusetzen.

    §3 Verhalten im Dienst

    (1) Professionalität: DMV-Mitarbeiter müssen während ihrer Dienstzeit höflich, respektvoll und professionell auftreten.

    (2) Neutralität: Persönliche Sympathien oder Antipathien dürfen keine Rolle bei der Bearbeitung von Anliegen spielen.

    (3) Vermeidung von Korruption: Jegliche Form von Bestechung oder Vorteilsannahme (z. B. in Form von Geld oder Gefälligkeiten) ist strengstens verboten und führt zu sofortiger Suspendierung.

    (4) Keine Diskriminierung: Alle Bürger sind unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem sozialen Status oder ihrem Verhalten gleich zu behandeln.

    §4 Fahrzeug- und Führerscheinprüfung

    (1) Regeln bei Prüfungen:

    • DMV-Prüfer sind verpflichtet, während Führerscheinprüfungen die geltenden Verkehrsregeln zu beachten und den Kandidaten nach objektiven Kriterien zu bewerten.
    • Das Bestehen oder Durchfallen eines Kandidaten ist ausschließlich anhand seines Fahrverhaltens während der Prüfung zu beurteilen.
      (2) Missbrauch von Prüfungen: Prüfungen dürfen nicht absichtlich erschwert oder erleichtert werden, um persönliche Vorteile zu erlangen oder jemanden zu benachteiligen.
      (3) Schriftliche Tests: DMV-Mitarbeiter sind verpflichtet, schriftliche oder mündliche Tests fair und ohne Manipulation durchzuführen.

    §5 Fahrzeugzulassungen und Verwaltung

    (1) Richtlinien: DMV-Mitarbeiter sind verpflichtet, Fahrzeugzulassungen nur bei Vorlage der erforderlichen Dokumente und nach vollständiger Zahlung der Gebühren vorzunehmen.

    (2) Datenpflege: Die Fahrzeug- und Führerscheindatenbank ist sorgfältig zu führen und regelmäßig zu aktualisieren. Fehlerhafte Einträge sind unverzüglich zu korrigieren.

    (3) Missbrauch von Daten: Der Missbrauch von Fahrzeug- oder Führerscheindaten (z. B. Weitergabe an Unbefugte) ist strengstens untersagt und führt zu Sanktionen.

    §6 Fahrzeugregelung für DMV-Mitarbeiter

    (1) DMV-Mitarbeiter dürfen während ihrer Dienstzeit ausschließlich die zugewiesenen Dienstfahrzeuge nutzen.

    (2) Fahrzeuge sind ordnungsgemäß und schonend zu behandeln und nach Dienstschluss an den vorgesehenen Stellplätzen abzustellen.

    (3) Verstöße gegen die Fahrzeugregelung werden von der Leitung des DMV geprüft und können zu Sanktionen führen, darunter Verwarnungen, Gehaltskürzungen oder Suspendierungen.

    §7 Nebentätigkeiten

    (1) DMV-Mitarbeiter dürfen während der Dienstzeit keiner anderen Tätigkeit nachgehen, es sei denn:

    • Die Tätigkeit wurde von der Leitung des DMV genehmigt.
    • Es handelt sich um kleine, dringend notwendige Tätigkeiten, die keinen erheblichen Einfluss auf die Erfüllung der dienstlichen Pflichten haben.
      (2) Nebentätigkeiten außerhalb der Dienstzeit sind erlaubt, sofern sie nicht in Konflikt mit den Aufgaben des DMV oder dessen Ruf stehen.

    §8 Dienstunfähigkeit und Abmeldung

    (1) Mitarbeiter, die während der Dienstzeit dienstunfähig werden (z. B. durch Krankheit oder technische Probleme), müssen dies unverzüglich der DMV-Leitstelle melden.

    (2) Vor Dienstantritt und nach Dienstschluss ist eine Abmeldung bei der zuständigen Stelle verpflichtend.

    §9 Sanktionen bei Verstößen

    (1) Verstöße gegen dieses Gesetz können folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

    • Verwarnungen durch Vorgesetzte.
    • Gehaltskürzungen.
    • Dienstaufsichtsbeschwerden.
    • Suspendierung vom Dienst.
    • Entlassung aus dem Dienst.
      (2) Über Sanktionen entscheidet die Leitung des DMV in Absprache mit der Verwaltungsleitung des Servers.

    §10 Rechte der DMV-Mitarbeiter

    (1) DMV-Mitarbeiter haben das Recht auf:

    • Eine sichere Arbeitsumgebung.
    • Schutz vor Übergriffen oder unrechtmäßigen Forderungen durch Bürger.
    • Gehör bei Beschwerden oder Vorwürfen.
      (2) Beschwerden gegen Kollegen oder Vorgesetzte können an die Leitung des DMV oder die interne Ermittlungsabteilung gerichtet werden.

    §11 Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft und ist für alle Mitglieder des DMV bindend. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Zustimmung der Leitung des DMV und der Verwaltungsleitung des Servers.

    Dienstgesetz für das Los Santos Medical Department (LSMD)

    Präambel

    Das Dienstgesetz für das Los Santos Medical Department (LSMD) regelt die Rechte, Pflichten und das Verhalten aller Mitglieder des medizinischen Dienstes in Los Santos. Ziel ist es, die medizinische Versorgung der Bürger sicherzustellen, ein hohes Maß an Professionalität zu wahren und ein realistisches Rollenspielerlebnis zu gewährleisten.

    §1 Geltungsbereich

    (1) Dieses Gesetz gilt für alle Mitglieder des Los Santos Medical Department (LSMD), einschließlich Ärzte, Rettungssanitäter, Krankenschwestern und Verwaltungspersonal.

    (2) Es umfasst die allgemeinen Dienstpflichten, das Verhalten im Dienst sowie Sanktionen bei Verstößen.

    §2 Dienstpflichten

    (1) Pflicht zur Patientenversorgung: Das LSMD ist verpflichtet, allen Bürgern in Notlagen medizinische Hilfe zu leisten, unabhängig von deren Hintergrund oder sozialem Status.

    (2) Pflicht zur Verschwiegenheit: Alle medizinischen Informationen über Patienten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen der beruflichen Aufgaben verwendet werden.

    (3) Pflicht zur Erreichbarkeit: LSMD-Personal hat während der Dienstzeit für Notrufe und Leitstellenmeldungen erreichbar zu sein.

    (4) Pflicht zur Befolgung von Anweisungen: Anweisungen von Vorgesetzten sind zu befolgen, sofern sie nicht gegen geltendes Recht oder die Serverregeln verstoßen.

    §3 Verhalten im Dienst

    (1) Professionalität: LSMD-Mitarbeiter müssen sich während ihrer Dienstzeit professionell, höflich und respektvoll gegenüber Patienten, Kollegen und anderen Beamten verhalten.

    (2) Neutralität: Medizinisches Personal hat sich politisch und persönlich neutral zu verhalten und keine Partei zu ergreifen.

    (3) Keine Diskriminierung: Die Behandlung von Patienten muss unabhängig von deren sozialem Status, Hintergrund oder Verhalten erfolgen.

    §4 Dienstkleidung und Ausrüstung

    (1) LSMD-Personal ist verpflichtet, die vorgeschriebene Dienstkleidung zu tragen, um als medizinisches Fachpersonal erkennbar zu sein.

    (2) Medizinische Ausrüstung, Rettungsfahrzeuge und Notfallgeräte dürfen ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt werden.

    (3) Der Missbrauch von Ausrüstung oder Fahrzeugen zu privaten Zwecken ist strengstens untersagt.

    §5 Fahrzeugregelung

    (1) Mitglieder des LSMD müssen sich an die vorgegebenen Fahrzeugregelungen halten. Dazu gehören:

    • Nutzung der zugewiesenen Rettungsfahrzeuge gemäß Dienstplan und Rang.
    • Ordnungsgemäße Rückgabe der Fahrzeuge nach Dienstende.
    • Fachgerechte und schonende Nutzung der Fahrzeuge.
      (2) Verstöße gegen die Fahrzeugregelung (z. B. Nutzung unautorisierter Fahrzeuge oder Missbrauch von Rettungsfahrzeugen) werden von der Chief Medical Officer (CMO) oder dem zuständigen Vorgesetzten geprüft und entsprechend sanktioniert.
      (3) Sanktionen bei Verstößen können Verwarnungen, Gehaltskürzungen, Suspendierungen oder im Wiederholungsfall die Entlassung umfassen.

    §6 Umgang mit Patienten

    (1) Patientenrechte: Patienten haben das Recht auf:

    • Eine angemessene medizinische Versorgung.
    • Vertraulichen Umgang mit ihren medizinischen Daten.
    • Respektvolle und faire Behandlung.
      (2) Pflicht zur Aufklärung: Patienten sind über ihren Gesundheitszustand, die geplante Behandlung und etwaige Risiken in verständlicher Weise aufzuklären.
      (3) Zwangsmaßnahmen: Medizinisches Personal darf Patienten nur im Ausnahmefall und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gegen deren Willen behandeln (z. B. bei Lebensgefahr).

    §7 Nebentätigkeiten

    (1) Nebentätigkeiten während der Dienstzeit sind untersagt, es sei denn, sie dienen unmittelbar der medizinischen Versorgung.

    (2) Nebentätigkeiten außerhalb der Dienstzeit müssen der Leitung des LSMD gemeldet und genehmigt werden.

    §8 Dienstunfähigkeit und Abmeldung

    (1) LSMD-Mitarbeiter, die während ihrer Dienstzeit dienstunfähig werden (z. B. durch Verletzung oder technische Probleme), müssen dies unverzüglich melden.

    (2) Abmeldungen vor Dienstende sind der Leitstelle oder dem direkten Vorgesetzten mitzuteilen.

    §9 Sanktionen bei Verstößen

    (1) Verstöße gegen dieses Gesetz können folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

    • Verwarnungen durch Vorgesetzte.
    • Gehaltskürzungen.
    • Dienstaufsichtsbeschwerden.
    • Suspendierung vom Dienst.
    • Entlassung aus dem Dienst.
      (2) Über die Sanktionen entscheidet die Leitung des LSMD in Absprache mit der Verwaltungsleitung des Servers.

    §10 Rechte des LSMD-Personals

    (1) LSMD-Mitarbeiter haben das Recht auf:

    • Eine sichere und angemessene Arbeitsumgebung.
    • Schutz vor Übergriffen durch Patienten oder Bürger.
    • Gehör bei Beschwerden oder Vorwürfen.
      (2) Beschwerden können an die Leitung des LSMD oder die interne Ermittlungsabteilung gerichtet werden.

    §11 Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft und ist für alle Mitglieder des LSMD bindend. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Zustimmung der Leitung des LSMD und der Verwaltungsleitung des Servers.

    Beamten-Dienstgesetz (BDG)

    Präambel

    Dieses Gesetz regelt die Rechte, Pflichten und Verhaltensweisen aller Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst innerhalb der Stadt Los Santos und des Staates San Andreas. Ziel ist die Sicherstellung eines professionellen und respektvollen Dienstbetriebs im Einklang mit den Prinzipien eines funktionierenden Rollenspiels.

    §1 Geltungsbereich

    (1) Dieses Gesetz gilt für alle Beamten, die im Dienst des Staates San Andreas stehen, insbesondere Polizei, Feuerwehr, medizinische Dienste (EMS) und Justizbehörden.

    (2) Es umfasst die allgemeinen Dienstpflichten, das Verhalten im Dienst sowie Sanktionen bei Verstößen.

    §2 Dienstpflichten

    (1) Pflicht zur Amtsausübung: Beamte sind verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft, unparteiisch und nach den Anweisungen ihrer Vorgesetzten zu erfüllen.

    (2) Pflicht zur Verschwiegenheit: Beamte haben über dienstliche Angelegenheiten, die nicht öffentlich sind, Stillschweigen zu bewahren.

    (3) Pflicht zur Erreichbarkeit: Beamte haben während ihrer Dienstzeit für die zuständige Leitstelle erreichbar zu sein.

    (4) Pflicht zur Befolgung von Anweisungen: Dienstliche Anweisungen von Vorgesetzten sind zu befolgen, soweit sie nicht gegen geltendes Recht oder die Serverregeln verstoßen.

    §3 Verhalten im Dienst

    (1) Professionalität: Beamte haben sich während ihrer Dienstzeit respektvoll, höflich und professionell zu verhalten.

    (2) Verhältnismäßigkeit: Gewaltanwendung ist auf das notwendige Minimum zu beschränken. Unverhältnismäßige Gewalt oder Machtmissbrauch ist verboten.

    (3) Rangordnung: Entscheidungen von ranghöheren Beamten sind zu respektieren. Bei Unstimmigkeiten ist ein Gespräch unter Vorgesetzten zu suchen.

    (4) Metagaming-Verbot: Beamte dürfen keine Informationen nutzen, die sie außerhalb ihres Rollenspiels (z. B. durch Discord oder Streams) erhalten haben.

    §4 Verhaftung von Personen

    (1) Bei der Verhaftung einer Person sind ihr die folgenden Rechte vorzulesen:

    • „Sie haben das Recht zu schweigen. Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden.“
    • „Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, wird Ihnen einer gestellt.“
      (2) Die Rechte sind verständlich und klar zu formulieren. Der Verhaftete muss bestätigen, dass er die Rechte verstanden hat.
      (3) Eine Verhaftung ohne die Belehrung der Rechte gilt als unrechtmäßig und kann zur Annullierung der Strafverfolgung führen.

    §5 Dienstkleidung und Ausrüstung

    (1) Beamte sind verpflichtet, die für ihren Dienstbereich vorgesehene Dienstkleidung zu tragen.

    (2) Ausrüstung wie Waffen oder Fahrzeuge darf nur im Rahmen der Dienstvorschriften verwendet werden.

    (3) Der Missbrauch von dienstlicher Ausrüstung für private Zwecke ist strengstens untersagt.

    §6 Fahrzeugregelung

    (1) Beamte müssen sich an die vorgegebenen Fahrzeugregelungen der jeweiligen Dienststelle halten. Dazu gehören:

    • Nutzung nur der zugewiesenen Fahrzeugtypen für den jeweiligen Rang und Aufgabenbereich.
    • Fachgerechte Rückgabe der Fahrzeuge nach Dienstende an den vorgesehenen Stellplätzen.
    • Ordnungsgemäße und schonende Nutzung der Dienstfahrzeuge.
      (2) Verstöße gegen die Fahrzeugregelung (z. B. Nutzung unautorisierter Fahrzeuge oder Missbrauch der Fahrzeuge) werden vom Chief of Police geprüft und entsprechend sanktioniert.
      (3) Sanktionen können Verwarnungen, Gehaltskürzungen, zeitweilige Suspendierungen oder in schweren Fällen die Entlassung aus dem Dienst umfassen.

    §7 Nebentätigkeiten

    (1) Beamte dürfen während ihrer Dienstzeit keiner anderen Tätigkeit nachgehen, die ihre Dienstpflichten beeinträchtigt.

    (2) Nebentätigkeiten außerhalb der Dienstzeit müssen der Dienststelle gemeldet und genehmigt werden.

    §8 Dienstunfähigkeit und Abmeldung

    (1) Beamte, die während ihrer Dienstzeit dienstunfähig werden (z. B. durch Verletzung oder technische Probleme), haben dies unverzüglich zu melden.

    (2) Vor Dienstantritt und nach Dienstschluss ist die Abmeldung bei der Leitstelle Pflicht.

    §9 Sanktionen bei Verstößen

    (1) Verstöße gegen dieses Gesetz können folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

    • Verwarnungen durch Vorgesetzte
    • Dienstaufsichtsbeschwerden
    • Gehaltseinbußen
    • Suspendierung vom Dienst
    • Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
      (2) Über die Sanktionen entscheidet die zuständige Dienstaufsichtsbehörde.

    §10 Rechte der Beamten

    (1) Beamte haben Anspruch auf:

    • Schutz und Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Dienstpflichten
    • Eine angemessene Vergütung
    • Rechtliches Gehör bei Vorwürfen oder Beschwerden
      (2) Beschwerden gegen Vorgesetzte oder andere Beamte können bei der internen Ermittlungsabteilung eingereicht werden.

    §11 Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft und ist für alle Beamten bindend. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Zustimmung der Verwaltungsleitung des Servers.

    Strafkatalog

    Der Strafkatalog listet alle möglichen Akteneinträge im Staat San Andreas auf und legt das Strafmaß für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten fest. Definitionen der einzelnen Delikte sind dem Strafgesetzbuch zu entnehmen. Dieser Strafkatalog entspricht dem Aktensystem der staatlichen Behörden.

    Innerhalb der Paragraphen gibt es qualifizierende Tatbestände und Grundtatbestände. Qualifizierende Tatbestände bauen auf dem Grundtatbestand auf und beinhalten diesen. Diese Akten dürfen folglich nicht gleichzeitig vergeben werden. Grundtatbestände verschiedener Paragraphen können jedoch miteinander kombiniert werden.

    Des Weiteren muss darauf geachtet werden, dass Personen für dieselbe Tat nicht zweimal bestraft werden können. Grundsätzlich ist zudem die Verhältnismäßigkeit bei der Vergabe von Akteneinträgen zu beachten.


    §1 Straßenverkehrs-Ordnung - Straßenverkehrsordnung

    Paragraph + Grund Maßnahme Anmerkung Haftstrafe Geldstrafe
    §1 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung - 10-20 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung - - - $500
    §1 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung - 21-50 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung - - - $750
    §1 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung - 51-100 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung Ab 3x Führerschein Entzug - - $1000
    §1 Abs. 4 Straßenverkehrs-Ordnung - 101+ km/h Geschwindigkeitsüberschreitung Führerschein Entzug + 4 Tage Sperre - - $2500
    §1 Abs. 5 Straßenverkehrs-Ordnung - Mitführpflicht Verbandskasten und Reperaturkasten - - $500
    §1 Abs. 6 Straßenverkehrs-Ordnung - Verkehrsbehinderung oder fahruntüchtiges Fahrzeug Fahrzeug abschleppen - - $1500
    §1 Abs. 7 Straßenverkehrs-Ordnung - Rechtsfahrgebot missachtet - - $750
    §1 Abs. 8 Straßenverkehrs-Ordnung - Falschparken Fahrzeug abschleppen - - $500
    §1 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung - Fahren entgegen der Fahrtrichtung - - $1500
    §1 Abs. 10 Straßenverkehrs-Ordnung - Fahren abseits der Straße - - $1500
    §1 Abs. 11 Straßenverkehrs-Ordnung - Führen eines Kraft-, Wasser-, Luftfahrzeugs ohne Lizenz Fahrzeug abschleppen
    + 3 Tage Sperre
    - 10 $2000
    §1 Abs. 12 Straßenverkehrs-Ordnung - Führen eines Kraft-, Wasser-, Luftfahrzeuges ohne Zulassung Fahrzeug abschleppen - - $2000
    §1 Abs. 13 Straßenverkehrs-Ordnung - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr Führerschein Entzug + Fahrzeug abschleppen Qualifizierend §1 Abs. 1-10 Straßenverkehrs-Ordnung
    Mind. 3 Verstöße aus der Straßenverkehrsordnung
    15 $600
    §1 Abs. 14 Straßenverkehrs-Ordnung - Landen auf nicht gekennzeichneten Flächen Fahrzeug abschleppen - - $1500
    §1 Abs. 15 Straßenverkehrs-Ordnung - Mindestflughöhe missachtet - - $1000
    §1 Abs. 16 Straßenverkehrs-Ordnung - Gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr Führerschein Entzug + Fahrzeug abschleppen - 15 $600
    §1 Abs. 17 Straßenverkehrs-Ordnung - Landen auf nicht genehmigten Flächen Fahrzeug abschleppen - 10 $850
    §1 Abs. 18 Straßenverkehrs-Ordnung - Schwerer Eingriff in den Luftverkehr Führerschein Entzug + Fahrzeug abschleppen - 20 $1500

    §1 StGB - Wirtschaftskriminalität

    Paragraph + Grund Maßnahme Anmerkung Haftstrafe Geldstrafe
    §1 Abs. 1 StGB - Diebstahl - - 10 $800
    §1 Abs. 2 StGB - Raub - Grundtatbestand 15 $1200
    §1 Abs. 3 StGB - Schwerer Raub - Qualifizierend für Raub 20 $1600
    §1 Abs. 4 StGB - Betrug - Grundtatbestand 10 $800
    §1 Abs. 5 StGB - Schwerer Betrug - Qualifizierend für Betrug 20 $1000
    §1 Abs. 6 StGB - Bestechung von Beamten - - 15 $4000
    §1 Abs. 7 StGB - Erpressung - - 15 $800
    §1 Abs. 8 StGB - Besitz von Staatseigentum - - 10 $6000
    §1 Abs. 9 StGB - Besitz illegaler Gegenstände - Grundtatbestand 25 $1500
    §1 Abs. 10 StGB - Besitz illegaler Gegenstände größerer Menge - Qualifizierend für Besitz illegaler Gegenstände 40 $2400
    §1 Abs. 11 StGB - Handel mit illegalen Gegenständen - - 30 $2500
    §1 Abs. 12 StGB - Raubüberfall Shop - Grundtatbestand 15 $2500
    §1 Abs. 13 StGB - Bewaffneter Raubüberfall Shop - Qualifizierend für Raubüberfall Shop 25 $5000
    §1 Abs. 14 StGB - Schwerer Bewaffneter Raubüberfall Shop - Qualifizierend für Raubüberfall Shop u. Bewaffneter Raubüberfall Shop 50 $7500
    §1 Abs. 15 StGB - Raubüberfall Staatsbank o. Juwelier o. Humane Labs - Grundtatbestand 25 $5000
    §1 Abs. 16 StGB - Bewaffneter Raubüberfall Staatsbank o. Juwelier o. Humane Labs - Qualifizierend für Raubüberfall Staatsbank o. Juwelier o. Humane Labs 50 $10000
    §1 Abs. 17 StGB - Schwerer Bewaffneter Raubüberfall Staatsbank o. Juwelier o. Humane Labs - Qualifizierend für Raubüberfall Staatsbank o. Juwelier o. Humane Labsu. Bewaffneter Raubüberfall Staatsbank o. Juwelier o. Humane Labs 70 $15000
    §1 Abs. 18 StGB - Diebstahl eines Behördenfahrzeugs - - 15 $6500

    §2 StGB - Waffendelikte

    Paragraph + Grund Maßnahme Anmerkung Haftstrafe Geldstrafe
    §2 Abs. 1 StGB - Führen einer Waffe ohne Lizenz Beschlagnahmung - 5 $1500
    §2 Abs. 2 StGB - Mit gezogener Waffe in der Öffentlichkeit Beschlagnahmung - 10 $2500
    §2 Abs. 3 StGB - Besitz einer illegalen Waffen und oder Munition Waffenschein Entzug u. Beschlagnahmung - 15 $3000
    §2 Abs. 4 StGB - Unberechtigter Schusswaffengebrauch Waffenschein Entzug u. Beschlagnahmung - 20 $4500
    §2 Abs. 5 StGB - Illegaler Waffenhandel Waffenschein Entzug u. Beschlagnahmung - 35 $6500
    §2 Abs. 6 StGB - Waffenherstellung Waffenschein Entzug u. Beschlagnahmung - 30 $6000

    §3 StGB - Koerperliche Integritaet

    Paragraph + Grund Maßnahme Anmerkung Haftstrafe Geldstrafe
    §3 Abs. 1 StGB - Beleidigung/Rufmord - - - 750
    §3 Abs. 2 StGB - Belästigung/Nötigung - - - 1250
    §3 Abs. 3 StGB - Drohung - - - 1750
    §3 Abs. 4 StGB - Freiheitsberaubung Waffenschein Entzug u. Beschlagnahmung Grundtatbestand 15 600
    §3 Abs. 5 StGB - Geiselnahme Waffenschein Entzug u. Beschlagnahmung Qualifizierend Freiheitsberaubung 25 1000
    §3 Abs. 6 StGB - Körperverletzung - Grundtatbestand - 2000
    §3 Abs. 7 StGB - Vorsätzliche Köperverletzung - Qualifizierend Körperverletzung 10 2500
    §3 Abs. 8 StGB - Totschlag - Grundtatbestand 15 600
    §3 Abs. 9 StGB - Totschlag in mehreren Fällen 2+ - Qualifizierend für Totschlag 30 1200
    §3 Abs. 10 StGB - Mord Waffenschein Entzug u. Beschlagnahmung Grundtatbestand 35 3500
    §3 Abs. 11 StGB - Mord in mehreren Fällen 2+ Waffenschein Entzug u. Beschlagnahmung Qualifizierend für Mord 45 4500
    §3 Abs. 12 StGB - Mord in mehreren Fällen 5+ Waffenschein Entzug u. Beschlagnahmung Qualifizierend für Mord u. Mord in mehreren Fällen 2+ 55 5500
    §3 Abs. 14 StGB - Diskriminierung - - 5 1000

    §4 StGB - Umgang mit Beamten

    Paragraph + Grund Maßnahme Anmerkung Haftstrafe Geldstrafe
    §4 Abs. 1 StGB - Beamtenbeleidigung - - 10 1000
    §4 Abs. 2 StGB - Umgehung polizeilicher Maßnahmen - - - 2000
    §4 Abs. 3 StGB - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Qualifizierend für Missachtung 15 1500
    §4 Abs. 4 StGB - Behinderung eines Beamten - - 10 1000
    §4 Abs. 5 StGB - Missachtung polizeilicher Anweisungen - Grundtatbestand 10 1000
    §4 Abs. 6 StGB - Behinderung eines Beamten bei einem Einsatz - - 15 1500
    §4 Abs. 7 StGB - Vertuschung von Beweismaterial - - 20 2000
    §4 Abs. 8 StGB - Zwangsvollstreckung - - 5 1000

    §5 StGB - Sonstige Delikte

    Paragraph + Grund Maßnahme Anmerkung Haftstrafe Geldstrafe
    §5 Abs. 1 StGB - Unerlaubtes Betreten einer Sperrzone / Nichteinhaltung des Platzverweises - - 25 2500
    §5 Abs. 2 StGB - Durchbrechung von Absperrungen Führerschein Entzug + Fahrzeug abschleppen
    (Falls mit Fahrzeug)
    - 15 1500
    §5 Abs. 3 StGB - Vermummungsverbot Personenkontrolle
    Bei weiterer Vermummung Durchsuchung
    - - 2000
    §5 Abs. 4 StGB - Unangemeldete Versammlung Auflösung der Versammlung - - 1500
    §5 Abs. 5 StGB - Amtsanmaßung - - 20 2000
    §5 Abs. 6 StGB - Missbrauch des Notrufs - - 5 500
    §5 Abs. 7 StGB - Sachbeschädigung Entschädigung an Opfer (falls Opfer vorhanden) - - 1500
    §5 Abs. 8 StGB - Umweltverschmutzung Fahrzeug abschleppen - - 1500
    §5 Abs. 9 StGB - Aufforderung zur Straftat - - 20 2000
    §5 Abs. 10 StGB - Angabe falscher Informationen - - - 5000
    §5 Abs. 11 StGB - Erregung öffentlichen Ärgernisses - - - 800
    §5 Abs. 12 StGB - Hausfriedensbruch - - - 800
    §5 Abs. 13 StGB - Korruption Sofortige Entlassung - 50 15000
    §5 Abs. 14 StGB - Schweres Dienstvergehen Sofortige Entlassung - 65 16500

    §6 StGB - Gefangenenbefreiung

    Paragraph + Grund Maßnahme Anmerkung Haftstrafe Geldstrafe
    §6 Abs.1 StGB - Gefangenbefreiung Flüchtiger - - 25 2500
    §6 Abs.2 StGB - Gefangenbefreiung Beihilfe - - 15 1500

    §7 StGB - Umgang mit staatlichen Behoerden

    Paragraph + Grund Maßnahme Anmerkung Haftstrafe Geldstrafe
    §7 Abs.1 StGB - Angriff auf Staatliche Einrichtungen Waffenschein Entzug u. Beschlagnahmung Qualifizierend für Einbruch in staatliche Behörden 65
    16500
    §7 Abs.2 StGB - Hochverrat - - 50 15000
    §7 Abs.3 StGB - Verschwörung - Grundtatbestand 50 15000
    §7 Abs.4 StGB - Terroristischer Akt Waffenschein Entzug u. Beschlagnahmung - 70 17000
    §7 Abs.5 StGB - Einbruch in staatliche Behörden Waffenschein Entzug u. Beschlagnahmung Qualifizierend für Verschwörung 45 14500

    §1 BtMG - Betaeubungsmittelgesetz

    Paragraph + Grund Maßnahme Anmerkung Haftstrafe Geldstrafe
    §1 Abs. 1 BtMG - Drogenbesitz an der Person Beschlagnahmung Grundtatbestand 15 $1500
    §1 Abs. 2 BtMG - Drogenbesitz im KFZ oder Haus Beschlagnahmung Grundtatbestand 20 $2000
    §1 Abs. 3 BtMG - Drogenbesitz größere Menge Beschlagnahmung Grundtatbestand 35 $3500
    §1 Abs. 4 BtMG - Drogenhandel Beschlagnahmung Grundtatbestand 35 $3500
    §1 Abs. 5 BtMG - Anbau und/oder Herstellung von Drogen Beschlagnahmung Grundtatbestand 30 $3000
    §1 Abs. 6 BtMG - Drogenkonsum Beschlagnahmung Grundtatbestand 10 $1000

    Verminderungen

    Menge Maßnahme
    Haftzeitverminderung 5 HE -5 HE
    Haftzeitverminderung 10 HE -10 HE
    Haftzeitverminderung 15 HE -15 HE
    Haftzeitverminderung 20 HE -20 HE
    Strafgeldverminderung $500 -$500
    Strafgeldverminderung $1000 -$1000
    Strafgeldverminderung $5000 -$5000
    Strafgeldverminderung $10000 -$10000



    (Das Serverteam von IslandV behält sich das Recht vor, das Regelwerk jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern oder anzupassen. Alle Änderungen oder Ergänzungen treten sofort in Kraft und sind für alle Spieler bindend, sobald sie bekannt gegeben werden. Es obliegt den Spielern, sich regelmäßig über etwaige Änderungen zu informieren und diese zu befolgen.)

    STGB - Strafgesetzbuch


    Gültigkeit des Gesetzes

    Art. I, Abs. 1: Die erlassenen Gesetze gelten im gesamten Staatsgebiet, einschließlich des Luftraums und der Seegebiete von San Andreas, einschließlich aller Gewässer und des Meeres.

    Art. I, Abs. 2: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

    Art. I, Abs. 3: Niemand darf wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.



    Begrifflichkeiten Im Sinne des Gesetzes gelten folgende Definitionen:

    Beamte oder Staatsbeamte: Alle Mitarbeiter der staatlichen Behörden.

    Exekutivbeamte: Alle Beamten des San Andreas Police Departments, des San Andreas Sheriff Departments, des Federal Investigation Bureaus und der United States Army.

    Leitungsebene: Alle Beamten einer Behörde im Dienstrang 10 bis 12.

    Ordnungswidrigkeit: Ein Tatbestand, der nur mit einer Geldstrafe geahndet wird.

    Straftat: Ein Tatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe bestraft wird.

    Versuch: Der Täter bemüht sich, die Merkmale eines gesetzlichen Tatbestands zu erfüllen. Der Versuch steht zwischen der Vorbereitung und der Vollendung der Tat. Sobald ein Täter zu einer Tat ansetzt, liegt ein Versuch vor.

    Staatliche Einrichtungen: Alle Dienststellen des SAPD & SSPD, PBPD, FIB HQ & Tower, Fort Zancudo, Staatsgefängnis, Flugzeugträger, Stadthalle, Medical Departments, Department of Motor Vehicles, Staatsbank und die Humane Labs Verbrennungsanlage.



    §1 StGB - Wirtschaftskriminalität

    §1 Abs. 1: Diebstahl: Wer eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig anzueignen, macht sich des Diebstahls strafbar.

    §1 Abs. 2: Raub: Wer eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig anzueignen, macht sich des Raubes strafbar.

    §1 Abs. 3: Schwerer Raub: Wer mit Gewalt oder Androhung von Gewalt eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig anzueignen, macht sich des schweren Raubes strafbar.

    §1 Abs. 4: Betrug: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen durch Vorspiegelung falscher oder Unterdrückung wahrer Tatsachen schädigt, macht sich des Betruges strafbar.

    §1 Abs. 5: Schwerer Betrug: Wer das Vermögen eines anderen erheblich schädigt, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, macht sich des schweren Betruges strafbar.

    §1 Abs. 6: Bestechung von Staatsbeamten: Wer einem Staatsbeamten eine Leistung oder einen Gegenwert anbietet, um sich einen Vorteil zu verschaffen, macht sich der Bestechung strafbar.

    §1 Abs. 7: Erpressung: Wer andere rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch einen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu bereichern, macht sich der Erpressung strafbar.

    §1 Abs. 8: Besitz von Staatseigentum: Wer unerlaubt Zugang zu staatlichen Gegenständen oder Fahrzeugen hat, macht sich des Besitzes von Staatseigentum strafbar.

    §1 Abs. 9: Besitz illegaler Gegenstände: Wer illegale Gegenstände (siehe LVGS) besitzt, macht sich strafbar.

    §1 Abs. 10: Besitz illegaler Gegenstände (größere Menge): Wer mindestens 50 Einheiten illegaler Gegenstände (siehe LVGS) besitzt, macht sich strafbar.

    §1 Abs. 11: Handel mit illegalen Gegenständen: Wer illegale Gegenstände veräußert, macht sich strafbar.

    §1 Abs. 12: Raubüberfall auf ein Geschäft: Wer mit Gewalt ein Geschäft überfällt und eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten anzueignen, macht sich strafbar.

    §1 Abs. 13: Bewaffneter Raubüberfall auf ein Geschäft: Wer mit Waffengewalt ein Geschäft überfällt und eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten anzueignen, macht sich strafbar.

    §1 Abs. 14: Schwerer bewaffneter Raubüberfall auf ein Geschäft: Wer mit Waffengewalt ein Geschäft überfällt und eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten anzueignen, macht sich strafbar, sofern Beamte und/oder Geiseln durch Waffengebrauch schwer verletzt werden.

    §1 Abs. 15: Raubüberfall auf eine staatliche Einrichtung: Wer mit Gewalt eine staatliche Einrichtung überfällt und eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten anzueignen, macht sich strafbar.

    §1 Abs. 16: Bewaffneter Raubüberfall auf eine staatliche Einrichtung: Wer mit Waffengewalt eine staatliche Einrichtung überfällt und eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten anzueignen, macht sich strafbar.

    §1 Abs. 17: Schwerer bewaffneter Raubüberfall auf eine staatliche Einrichtung: Wer mit Waffengewalt eine staatliche Einrichtung überfällt und eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten anzueignen, macht sich strafbar, sofern Beamte und/oder Geiseln durch Waffengebrauch schwer verletzt werden oder versterben.

    §1 Abs. 18: Diebstahl eines Behördenfahrzeugs: Wer ein Fahrzeug, das im Eigentum oder im dienstlichen Gebrauch einer staatlichen Behörde steht, ohne rechtmäßige Erlaubnis entwendet oder sich dessen bemächtigt, macht sich des Diebstahls eines Behördenfahrzeugs strafbar..



    §2 StGB - Waffendelikte

    §2 Abs. 1: Führen einer Waffe ohne gültige Lizenz: Wer ohne Waffenschein eine legale Waffe (siehe LVGS) führt, macht sich strafbar.

    §2 Abs. 2: Mit gezogener Waffe in der Öffentlichkeit: Wer eine Waffe sichtbar in der Öffentlichkeit führt, macht sich strafbar. Ausgenommen sind Anscheinswaffen in Holstern.

    §2 Abs. 3: Besitz einer illegalen Waffe und/oder Munition: Wer illegale Schusswaffen besitzt oder lagert, macht sich strafbar.

    §2 Abs. 4: Unberechtigter Schusswaffengebrauch: Wer eine Schusswaffe ohne Rechtfertigung außerhalb einer Notwehrsituation nutzt, macht sich strafbar.

    §2 Abs. 5: Illegaler Waffenhandel: Wer illegale Waffen (siehe LVGS) veräußert, macht sich strafbar.

    §2 Abs. 6: Waffenherstellung: Wer illegale Waffen und/oder Munition herstellt, macht sich strafbar.



    §3 StGB - Körperliche Integrität

    §3 Abs. 1: Beleidigung/Rufmord: Wer eine andere Person durch Worte, Gesten, Schrift oder Bild in ihrer Ehre verletzt oder ihren Ruf schädigt, macht sich der Beleidigung bzw. des Rufmordes strafbar.

    §3 Abs. 2: Belästigung/Nötigung: Wer andere zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt, macht sich strafbar. Das Delikt wird nur auf Antrag des Opfers verfolgt.

    §3 Abs. 3: Drohung: Wer einem Menschen mit einem empfindlichen Übel droht, macht sich strafbar. Das Delikt wird nur auf Antrag des Opfers verfolgt.

    §3 Abs. 4: Freiheitsberaubung: Wer einen Menschen einsperrt oder der Freiheit beraubt, macht sich strafbar.

    §3 Abs. 5: Geiselnahme: Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um ihn oder einen Dritten zu nötigen, macht sich strafbar.

    §3 Abs. 6: Körperverletzung: Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, macht sich der Körperverletzung strafbar.

    §3 Abs. 7: Vorsätzliche Körperverletzung: Personen, die absichtlich eine andere Person körperlich misshandeln und/oder ihre Gesundheit schädigen, machen sich der vorsätzlichen Körperverletzung strafbar.

    §3 Abs. 8: Unterlassene Hilfeleistung: Personen, die bei Unglücksfällen, allgemeiner Gefahr oder Not keine Hilfe leisten, obwohl dies zumutbar ist und unter Berücksichtigung der Umstände ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich wäre, machen sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar.

    Ebenfalls strafbar macht sich, wer in solchen Situationen eine Person daran hindert, einem Dritten Hilfe zu leisten.

    §3 Abs. 9: Totschlag: Individuen, die eine andere Person derart schwer verletzen, dass sie das Bewusstsein verliert, ohne hierzu ein Motiv zu haben oder aus einem plötzlichen Affekt heraus physischen Schaden zuzufügen, begehen Totschlag.

    §3 Abs. 10: Totschlag in mehreren Fällen: Die Begehung von Totschlag in mehreren Fällen liegt vor, wenn eine Person mehr als zwei Menschen so schwer verletzt, dass sie das Bewusstsein verlieren, ohne hierzu ein Motiv zu haben oder aus einem plötzlichen Affekt heraus physischen Schaden zuzufügen.

    §3 Abs. 11: Mord: Mord liegt vor, wenn eine Person aus niedrigen Beweggründen wie Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs oder aus Habgier, heimtückisch oder grausam einen anderen Menschen derart schwer verletzt, dass dieser das Bewusstsein verliert, oder gemeingefährliche Mittel einsetzt, um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.

    §3 Abs. 12: Mord in mehreren Fällen (2+): Die Begehung von Mord in mehreren Fällen tritt ein, wenn eine Person aus niedrigen Beweggründen wie Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs oder aus Habgier, heimtückisch oder grausam mehr als zwei Menschen derart schwer verletzt, dass sie das Bewusstsein verlieren, oder gemeingefährliche Mittel einsetzt, um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.

    §3 Abs. 13: Mord in mehreren Fällen (5+): Die Begehung von Mord in mehreren Fällen (5+) liegt vor, wenn eine Person aus niedrigen Beweggründen wie Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs oder aus Habgier, heimtückisch oder grausam mehr als fünf Menschen derart schwer verletzt, dass sie das Bewusstsein verlieren, oder gemeingefährliche Mittel einsetzt, um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.

    §3 Abs. 14: Diskriminierung: Personen, die eine andere Person benachteiligen, herabwürdigen oder gegenüber anderen Personen bevorzugen, machen sich der Diskriminierung strafbar.



    §4 StGB - Umgang mit Beamten

    §4 Abs. 1: Beamtenbeleidigung: Das Beleidigen eines Beamten, unabhängig von seiner Behörde, stellt eine strafbare Handlung dar.

    §4 Abs. 2: Umgehung polizeilicher Maßnahmen: Es wird als strafbare Handlung betrachtet, wenn jemand absichtlich einen Checkpoint oder eine Straßensperre umfährt oder umgeht.

    §4 Abs. 3: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Personen, die einem Staatsbeamten während der Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen gewaltsam Widerstand leisten, machen sich strafbar.

    §4 Abs. 4: Behinderung eines Beamten in Ausübung seiner Tätigkeiten: Die Behinderung oder Störung eines Staatsbeamten während seiner dienstlichen Tätigkeit stellt eine strafbare Handlung dar.

    §4 Abs. 5: Missachtung polizeilicher Anweisungen: Wer Anweisungen eines Exekutivbeamten nicht befolgt, macht sich strafbar.

    §4 Abs. 6: Behinderung eines Beamten bei einem Einsatz: Die Behinderung oder Störung eines Staatsbeamten während eines Einsatzes wird als strafbare Handlung angesehen.

    §4 Abs. 7: Vertuschung von Beweismaterial: Das Wegwerfen und damit Zerstören von Gegenständen oder Beweismaterial vor, während oder nach einer polizeilichen Maßnahme stellt eine strafbare Handlung dar.

    §4 Abs. 8: Zwangsvollstreckung: Bezeichnet den staatlich geregelten Prozess, durch den Gläubiger ihre Ansprüche gegen einen Schuldner durchsetzen können, wenn dieser seinen Verpflichtungen nicht freiwillig nachkommt. Wird die Zwangsvollstreckung absichtlich vereitelt oder erschwert, so ist dies strafbar.



    §5 StGB - Sonstige Delikte

    §5 Abs. 1: Betreten von Sperrzonen/Nichteinhalten des Platzverweises: Das Betreten von Sperrzonen ohne Genehmigung oder das Nichtbeachten eines Platzverweises stellt eine strafbare Handlung dar.

    §5 Abs. 2: Durchbrechen von Absperrungen: Das Betreten oder Passieren einer von Staatsbeamten errichteten Absperrung oder Straßenblockade ohne Genehmigung stellt eine strafbare Handlung dar.

    §5 Abs. 3: Vermummungsverbot: Das Tragen einer Bedeckung zur Verschleierung der Identität in der Öffentlichkeit stellt eine strafbare Handlung dar.

    §5 Abs. 4: Unangemeldete Versammlung: Die Bildung einer Gruppe von mehr als fünf Personen zwecks Demonstration ohne Genehmigung stellt eine strafbare Handlung dar.

    §5 Abs. 5: Amtsanmaßung: Das Ausgeben als Staatsbeamter ohne entsprechende Befugnis stellt eine strafbare Handlung dar.

    §5 Abs. 6: Missbrauch des Notrufs: Das unnötige Versenden von Dispatches oder das Senden mehrerer irrelevanten Dispatches hintereinander stellt eine strafbare Handlung dar.

    §5 Abs. 7: Sachbeschädigung: Die mutwillige Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum eines anderen stellt eine strafbare Handlung dar.

    §5 Abs. 8: Umweltverschmutzung: Handlungen wie das Fahren oder Parken im Naturschutzgebiet oder das Zufügen von Schaden an der Natur stellen eine strafbare Handlung dar.

    §5 Abs. 9: Aufforderung zu Straftaten: Das Auffordern oder Anstiften einer anderen Person zur Begehung oder Planung einer Straftat stellt eine strafbare Handlung dar.

    §5 Abs. 10: Angabe falscher Informationen: Wissentlich falsche Informationen im Rahmen einer Ermittlung oder Befragung anzugeben, stellt eine strafbare Handlung dar.

    §5 Abs. 11: Erregung öffentlichen Ärgernisses: Das öffentliche Vornehmen sexueller Handlungen mit Erregung öffentlichen Ärgernisses stellt eine strafbare Handlung dar.

    §5 Abs. 12: Hausfriedensbruch: Das unerlaubte Betreten oder Verweilen auf Privateigentum eines anderen stellt eine strafbare Handlung dar.

    §5 Abs. 13: Korruption: Die Ausnutzung dienstlicher Möglichkeiten oder Einflusses zum eigenen Vorteil oder zum Verschleiern von Straftaten stellt eine strafbare Handlung dar.

    §5 Abs. 14: Schweres Dienstvergehen: Das Begehen von Straftaten innerhalb und außerhalb des Dienstes als Beamter stellt eine strafbare Handlung dar.



    §6 StGB - Gefangenenbefreiung

    §6 Abs. 1: Gefangenenbefreiung Flüchtiger: Das Entziehen aus dem Gewahrsam von Beamten durch einen Gefangenen stellt eine strafbare Handlung dar.

    §6 Abs. 2: Gefangenenbefreiung mit Beihilfe: Personen, die einen Gefangenen zum Flüchten verleiten oder dabei unterstützen, machen sich der Gefangenenbefreiung mit Beihilfe strafbar.



    §7 StGB - Umgang mit staatlichen Behoerden

    §7 Abs. 1: Angriff auf staatliche Einrichtungen: Die gezielte Durchführung eines bewaffneten Angriffs auf die Regierung, staatliche Behörden oder Einrichtungen, insbesondere die gezielte Entführung der Leitungsebene einer Behörde, stellt eine strafbare Handlung dar.

    §7 Abs. 2: Hochverrat: Das Weitergeben staatlicher Informationen an Unbefugte durch ehemalige Staatsbeamte oder Anwälte stellt eine strafbare Handlung dar.

    §7 Abs. 3: Verschwörung: Die Durchführung von Planungen oder Unternehmungen gegen den Staat, staatliche Behörden/Einrichtungen oder die Regierung stellt eine strafbare Handlung dar.

    §7 Abs. 4: Terroristischer Akt: Das Ausüben eines Gewaltakts von erheblicher Bedeutung in der Öffentlichkeit, wobei in Kauf genommen wird, dass eine größere Anzahl von Menschen, insbesondere unbeteiligte Dritte, Verletzungen erleidet, stellt eine strafbare Handlung dar.

    §7 Abs. 5: Einbruch in staatliche Behörden: Das unerlaubte Betreten von staatlichen Einrichtungen und Gelände stellt eine strafbare Handlung dar.



    §8 StGB - Strafverfolgung

    §8 Abs. 1: Straftaten, die unter Nötigung oder Erpressung begangen wurden, bleiben dennoch strafbar. Wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass die Tat unter solchen Umständen begangen wurde, wird das Strafmaß um die Hälfte gemindert.

    §8 Abs. 2: Im Staat San Andreas wird der Versuch einer Straftat als vollendete Tat betrachtet.



    §9 StGB - Immunität

    §9 Abs. 1: Beamte in leitenden Positionen staatlicher Behörden genießen während ihrer Tätigkeit Schutz vor Strafverfolgung, wobei die Priorität abgewogen wird. Diese Immunität kann jedoch bei Verdacht auf Missbrauch vom Staatsrat oder von der Regierung aufgehoben werden.



    §10 StGB - Sperrzonen

    §10 Abs. 1: Bei unerlaubtem Betreten der folgenden deklarierten Sperrzonen besteht die Möglichkeit einer Verhaftung:

    Staatsgefängnis Außenbereich (Radius von 50m um den Zaun, ausgenommen Parkplatz)

    Abgesperrte Außenbereiche des LSPD Mission Row (ausgenommen Eingangsbereich)

    FIB Tower

    Eingezäuntes Gelände der Humane Labs and Research

    Sämtliche Nebenräume der Stadthalle


    §10 Abs. 2: Bei unerlaubtem Betreten der folgenden deklarierten absoluten Sperrzonen kann Schusswaffengebrauch oder Verhaftung erfolgen:

    Fort Zancudo Militäranlage sowie die Zufahrten

    Staatsgefängnis Innenbereich

    Flugzeugträger und 100m Umkreis

    Umzäuntes Gelände des N.O.O.S.E HQ

    Abgesperrter Innenbereich des LSPD Mission Row


    §10 Abs. 3: Das Tragen von Waffen ist in allen genannten Sperrzonen und in sämtlichen Krankenhäusern ausschließlich Staatsbeamten gestattet.

    §10 Abs. 4: Verstöße gegen §10 werden gemäß §5 Abs. 1 geahndet.



    §11 StGB - Haftung

    §11 Abs. 1: Wohnmobile gelten als Wohnsitz, daher wird bei Verstößen der Fahrzeughalter haftbar gemacht.

    §11 Abs. 2: Der Eigentümer eines Unternehmens kann für rechtliche Verstöße haftbar gemacht werden. Er kann sich durch vom DOJ beglaubigte Verträge von seiner Haftbarkeit befreien.

    §11 Abs. 3: Der Halter eines Fahrzeugs ist für den Inhalt seines abgestellten Fahrzeugs haftbar. Der Fahrer eines Fahrzeugs ist für den Inhalt seines Fahrzeugs haftbar, solange er dieses führt.



    §12 StGB - Notwehr

    §12 Abs. 1: Handlungen, die aus Notwehr resultieren, sind nicht rechtswidrig.

    §12 Abs. 2: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    §12 Abs. 3: Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn die Handlung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der entstandene Schaden nicht außer Verhältnis zur Gefahr steht. Wenn der Handelnde die Gefahr verursacht hat, ist er jedoch zum Schadensersatz verpflichtet.



    §13 StGB - Waffenbesitz

    §13 Abs. 1: Jeder Bürger darf erlaubnispflichtige Waffen (siehe LVGS) mit sich führen, wenn er im Besitz eines entsprechenden Waffenscheins ist und dieses Recht nicht durch andere Gesetze eingeschränkt wird.

    §13 Abs. 1a: Als "führen" gilt das Besitzen einer Waffe außerhalb des eigenen Wohngebäudes, entweder an der Person oder in einem Fahrzeug.

    §13 Abs. 2: Die Nutzung erlaubnispflichtiger Waffen gemäß Absatz 1 ist ausschließlich zur Selbstverteidigung erlaubt.

    §13 Abs. 3: Verstöße gegen die Auflagen gemäß Absatz 1 bis 2 führen zum Erlöschen des Waffenscheins.

    §13 Abs. 4: Die Erteilung eines Waffenscheins obliegt der Waffenbehörde und erfolgt gemäß internen Vorschriften. Es sind jedoch mindestens folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

    Theoretische Prüfung

    Praktische Prüfung

    Gebühr

    Keine negativen Einträge in der Akte aufs Waffenschein bezogen


    §13 Abs. 5: Sonstige Verstöße gegen den Waffenbesitz werden gemäß §2 geahndet.



    §14 StGB - Vermummung

    §14 Abs. 1: Es ist untersagt, sich in einer Aufmachung, die offensichtlich darauf abzielt, die eigene Identität zu verbergen, am öffentlichen Leben zu beteiligen.

    §14 Abs. 2: Fahrer und Sozius von Zweirädern dürfen während der Fahrt zum Schutz vor Insekten und Fahrtwind eine Gesichtsbedeckung tragen.

    §14 Abs. 3: Verstöße gegen das Vermummungsverbot werden gemäß §5 Abs. 3 geahndet.



    §15 StGB - Flucht aus Vollzug

    §15 Abs. 1: Jede Person hat das Recht auf Freiheit. Exekutive Behörden können jedoch die Freiheit einer Person über die Dauer des Vollzugs hinaus einschränken, wenn ein Verstoß gegen geltendes Straf- und Sittengesetz vorliegt.

    §15 Abs. 2: Personen, die flüchtige Personen bewusst verstecken oder schützen, machen sich der Beihilfe strafbar.

    §15 Abs. 3: Als Gefangener gilt, wer auf behördliche Anordnung unter Arrest gestellt wurde oder ist.

    §15 Abs. 4: Die Flucht aus dem Vollzug wird gemäß §6 geahndet.



    §16 StGB - Beteiligung an Straftaten und Mittäterschaft

    §16 Abs. 1: Für eine Mittäterschaft ist ein individueller Beitrag jedes Beteiligten erforderlich.

    §16 Abs. 2: Auch Vorbereitungshandlungen oder Unterstützung können ausreichen.

    §16 Abs. 3: Bei der Vergabe einer Sammelakte spielt es keine Rolle, ob die betreffende Person von den anderen Straftaten wusste oder nicht.



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    BtMG - Betäubungsmittelgesetz


    §1 Betäubungsmittelgesetz

    §1 Abs. 1: Der Besitz oder das Mitführen illegaler Substanzen macht sich strafbar.

    §1 Abs. 2: Der Besitz oder das Mitführen illegaler Substanzen in einem Fahrzeug (KFZ, Flugzeug, Wasserfahrzeug) ist ebenfalls strafbar.

    §1 Abs. 3: Der Besitz illegaler Substanzen in einem Haus auf Privatgrund ist ebenfalls strafbar.

    §1 Abs. 4: Der Besitz illegaler Substanzen über einer bestimmten Menge (50 Stück) wird als Besitz größerer Menge betrachtet und ist strafbar.

    §1 Abs. 5: Der Handel mit illegalen Substanzen, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, sowie die Zuordnung solcher Handlungen zu einem Unternehmen, machen sich strafbar.

    §1 Abs. 6: Das Anbauen oder Herstellen illegaler Substanzen ist strafbar.

    §1 Abs. 7: Der Konsum illegaler Substanzen in der Öffentlichkeit ist strafbar.



    §2 Allgemeines

    §2 Abs. 1: Der Umgang mit Betäubungsmitteln ist streng reguliert, nicht alle sind frei verkäuflich oder legal.

    §2 Abs. 2: Alkohol und Tabak unterliegen nicht dem Betäubungsmittelgesetz und sind frei verkäuflich.

    §2 Abs. 3: Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz werden gemäß §1 bestraft. Die Strafen sind im Strafkatalog festgelegt.



    §3 Ausnahmen

    §3 Abs. 1: Ausnahmegenehmigungen für den Konsum von medizinischem Marihuana bzw. Joints werden von der Betäubungsmittelbehörde erteilt.

    §3 Abs. 2: Die Betäubungsmittelbehörde überwacht die Qualität der konsumierbaren Endprodukte.

    §3 Abs. 3: Die Freigabe von medizinischem Marihuana wird von der Betäubungsmittelbehörde dokumentiert und den Exekutivbehörden zur Verfügung gestellt.

    §3 Abs. 4: Patienten müssen ihre Ausnahmegenehmigung jederzeit mitführen und auf Verlangen vorlegen.

    §3 Abs. 5: Verstöße gegen die Auflagen des §3 führen zu Strafen gemäß dem Betäubungsmittelgesetz oder dem Strafgesetzbuch.



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    LVGS - Liste verbotener Gegenstände & Substanzen


    §1 Gültigkeit

    §1 Abs. 1: Alle unten aufgeführten illegalen Gegenstände und Substanzen sind im Staat San Andreas als verboten erklärt.

    §1 Abs. 2: In San Andreas kann kein rechtskräftiges Eigentum an verbotenen Gegenständen und Substanzen erworben werden.



    §2 Illegale Substanzen

    §2 Abs. 1: Der Umgang mit illegalen Substanzen wird im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt und ist gemäß BtMG strafbar.

    §2 Abs. 2: Die folgenden Substanzen sind illegal:

    • Kokain in jeglicher Form
    • Weed in jeglicher Form
    • Magic Mushrooms und Joints in konsumfertiger Form



    §3 Illegale Gegenstände

    §3 Abs. 1: Der Umgang mit illegalen Gegenständen wird im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und ist gemäß StGB strafbar.

    §3 Abs. 2: Der folgende Gegenstand ist illegal:

    • Waffenteile



    §4 Illegale Waffen

    §4 Abs. 1: Der Umgang mit illegalen Waffen wird im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und ist gemäß StGB strafbar.

    §4 Abs. 2: Die folgenden Waffen sind illegal:

    • Langwaffen
    • Vollautomatische Schusswaffen
    • Sonstige Schusswaffen, die keiner Erlaubnispflicht unterliegen



    §5 Erlaubnispflichtige Substanzen

    §5 Abs. 1: Der Umgang mit erlaubnispflichtigen Substanzen wird im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt.

    §5 Abs. 2: Die folgende Substanz ist erlaubnispflichtig:

    • Joints als medizinisches Marihuana in konsumfertiger Form



    §6 Erlaubnispflichtige Gegenstände

    §6 Abs. 1: Der Umgang mit erlaubnispflichtigen Gegenständen bzw. legalen Waffen wird im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.

    §6 Abs. 2: Die folgenden Gegenstände sind erlaubnispflichtig:

    • Schusswaffen, die bei registrierten Waffenhändlern (Ammu Nation) erworben werden können
    • Einhandmesser, Macheten


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    Grundregeln für den Straßenverkehr

    1. Vorsicht und Rücksicht: Wer sich am Straßenverkehr beteiligt, muss stets aufmerksam sein und andere Verkehrsteilnehmer respektieren.
    2. Vermeidung von Gefährdungen: Es ist darauf zu achten, dass niemand durch das eigene Verhalten geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird, es sei denn, es ist unter den Umständen unvermeidbar.
    3. Fahren ohne Lizenz: Das Führen eines Fahrzeugs ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ist eine Straftat.
    4. Lizenzfreie Fahrzeuge: Für die Nutzung von Rollern und Fahrrädern ist keine Fahrerlaubnis erforderlich.
    5. Kommunikation während der Fahrt: Das Bedienen von Kommunikationsgeräten während der Fahrt ist untersagt.
    6. Pflichtausstattung: Jedes motorisierte Fahrzeug muss mit einem Verbandskasten und einem Reparaturkit ausgestattet sein. Diese Regel gilt auch für Wasser- und Luftfahrzeuge, jedoch nicht für Fahrräder.
    7. Fahrradnutzung: Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, sofern der Verkehr dadurch nicht behindert wird; andernfalls ist hintereinander zu fahren.
    8. Beleuchtungspflicht: Bei schlechten Sichtverhältnissen, Dunkelheit oder Dämmerung müssen die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen eingeschaltet werden.
    9. Fahren unter Einfluss: Das Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist verboten und strafbar. Beamte dürfen bei auffälligem Fahrverhalten zusätzlich Alkohol- oder Drogentests durchführen.
    10. Handynutzung: Das Benutzen von Mobiltelefonen, sei es zum Telefonieren oder Schreiben von Nachrichten, ist während der Fahrt nicht gestattet.
    11. Mietfahrzeuge: Wer ein Fahrzeug mietet, gilt als dessen vorübergehender Eigentümer. Der Mietvertrag muss im Fahrzeug mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Außerdem ist der Mieter dafür verantwortlich, eine gültige Hauptuntersuchung und Zulassung vorzuweisen.




    StVO §1 - Geschwindigkeitsüberschreitungen


    Geschwindigkeitsregelungen für den Straßenverkehr

    1. Kontrollierbare Geschwindigkeit: Fahrzeuge dürfen nur so schnell geführt werden, dass sie jederzeit sicher beherrscht werden können. Die Geschwindigkeit ist den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterbedingungen, den Fähigkeiten des Fahrers sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
    2. Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h:
      • Gilt auf Parkplätzen.
      • Gilt auf Privatgeländen.
    3. Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h:
      • Gilt auf Straßen in der Umgebung folgender Orte:
        • Würfelpark
        • Police Department (PD)
        • Krankenhäuser (Pillbox, Rockford, Davis)
    4. Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften:
      • Innerhalb von Ortschaften darf maximal 100 km/h gefahren werden.
    5. Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften:
      • Außerhalb von Ortschaften beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 150 km/h.
    6. Geschwindigkeitsregelung auf Highways:
      • Die Mindestgeschwindigkeit auf Highways beträgt 100 km/h.
      • Es gibt keine Begrenzung für die Höchstgeschwindigkeit auf Highways.


    StVO §2 - Lizenzverstöße

    1. KW-Lizenz: Erforderlich für Fahrzeuge mit mindestens drei und maximal vier Rädern.
    2. LKW-Lizenz: Gilt für Lastkraftwagen mit mindestens vier Rädern.
    3. Ausnahmen von der LKW-Lizenz:
      Die folgenden Fahrzeuge benötigen keine LKW-Lizenz:
      • Busse
      • Feuerwehrfahrzeuge
      • Abschleppfahrzeuge
    4. Motorrad-Lizenz: Benötigt für Fahrzeuge mit maximal zwei Rädern.
    5. Bodenfahrzeuglizenzen: Die Lizenzen für PKW, LKW und Motorräder beziehen sich auf Fahrzeuge, die ausschließlich auf dem Boden betrieben werden.
    6. Boots-Lizenz: Erforderlich für alle Fahrzeuge, die sich auf oder unter Wasser bewegen.
    7. Helikopter-Lizenz (Pilotenschein A): Gilt für die Nutzung von Luftfahrzeugen der Kategorie Helikopter.
    8. Flugzeug-Lizenz (Pilotenschein B): Benötigt für die Bedienung von Luftfahrzeugen der Kategorie Flugzeuge.
    9. Erste-Hilfe-Kurs: Jede der genannten Lizenzen setzt das erfolgreiche Absolvieren eines Erste-Hilfe-Kurses voraus.
    10. Unklare Fahrzeugzuordnung: Fahrzeuge, die weder als PKW noch als LKW klar zu definieren sind, werden im Zweifel als PKW eingestuft.
    11. Sonderregelung für Neuankömmlinge: Personen, die neu eingereist sind, können die PKW-Lizenz auch ohne Erste-Hilfe-Kurs erwerben, bis sie Sozialstufe 5 erreicht haben. Danach ist der Erste-Hilfe-Kurs zwingend erforderlich, um die Gültigkeit der Lizenz aufrechtzuerhalten. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Spieler, die dem Police Department beitreten möchten. Für diese ist der Besitz einer gültigen PKW-Lizenz einschließlich eines Erste-Hilfe-Kurses bereits vor Aufnahme in die Behörde verpflichtend.



    StVO §3 - Straßenverkehr


    1.Fahrzeuge sind verpflichtet, die regulären Fahrbahnen zu nutzen. Bei Straßen mit zwei Fahrstreifen ist der rechte Fahrstreifen zu befahren. Seitenstreifen zählen nicht als Bestandteil der Fahrbahn.

    2. Es ist stets möglichst weit rechts zu fahren, insbesondere bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Steigungen, in Kurven oder bei eingeschränkter Sicht.

    3. Die folgenden Handlungen im Straßenverkehr stellen eine Straftat dar:

    • Das Organisieren oder Durchführen eines nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennens.
    • Die Teilnahme als Fahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen.
    • Das bewusste und rücksichtslose Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit, um die maximale Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu erreichen.

    4. Öffentliche Straßen dürfen ausschließlich von fahrtauglichen Fahrzeugen genutzt werden.

    5. Fahrzeuge ohne Kennzeichen, die bauartbedingt keine Zulassung erhalten können, dürfen nur mit einer vom Staat Los Santos ausgestellten Sondergenehmigung am Straßenverkehr teilnehmen. Diese Sondergenehmigung hebt jedoch nicht die allgemeine Zulassungspflicht auf.

    6. Fahrzeuge, die für den land- und forstwirtschaftlichen Einsatz gebaut wurden, sind auf Felder und Wälder beschränkt und haben nur eine eingeschränkte Zulassung für den Straßenverkehr.

    7. Highways dürfen ausschließlich von Fahrzeugen genutzt werden, die eine entsprechende Lizenz besitzen und die vorgegebene Mindestgeschwindigkeit erreichen können.

    8. Der Transport von Fahrzeugen ist ausschließlich staatlichen Behörden im aktiven Dienst vorbehalten. Verstöße gegen diese Regelung werden als mittelschwerer Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung geahndet und können die Beschlagnahmung sowie Durchsuchung des Fahrzeugs nach sich ziehen.



    StVO §3 - Halten und Parken

    1. Ein Fahrzeug wird als geparkt betrachtet, wenn:

    • Es länger als 3 Minuten nicht bewegt wurde.
    • Der Fahrer sich vom Fahrzeug entfernt hat.

    2. Halten und Parken von Fahrzeugen ist in folgenden Fällen gestattet:

    • Wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
    • Auf öffentlich zugänglichen, markierten Parkflächen.
    • Am Straßenrand, mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig bei zweispurigen Fahrzeugen, sofern diese parallel zur Fahrtrichtung stehen.
    • Auf dem Gehweg bei einspurigen Fahrzeugen.
    • Auf Privatgrundstücken mit Zustimmung des Eigentümers.
    • Auf dem Seitenstreifen von Landstraßen, Feld- und Waldwegen, wenn das Fahrzeug vollständig und parallel zur Fahrtrichtung abgestellt ist.
    • Mit einer beim Los Santos Police Department erworbenen Parkgenehmigung, auch in Bereichen mit allgemeinem Parkverbot. Diese Genehmigung kann bis zu zwei Monate gültig sein und bei Bedarf verlängert werden.

    3. Halten und Parken von Fahrzeugen ist in folgenden Situationen verboten:

    • Innerhalb von 15 Metern vor oder hinter Bushaltestellen (ausgenommen Linienbusse und Taxen).
    • Auf Lieferwegen, vor Toren und Zufahrten.
    • Auf den Parkflächen vor staatlichen Einrichtungen.
    • An rot markierten Bordsteinen.

    4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Länge oder Breite nicht in eine einzelne Parkfläche passen, dürfen mehrere Parkplätze nutzen, sofern dies die Bauform des Parkplatzes zulässt und keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden.

    5. Das Parken auf Highways, einschließlich des Standstreifens, ist verboten.

    6. Auf dem Lifeinvader-Parkplatz gelten besondere Regelungen:

    • Die Parkplätze auf der Nordseite sind als Kurzzeitparkplätze ausgewiesen und dürfen maximal 10 Minuten genutzt werden.
    • Bei Überschreitung der Parkzeit oder nach einer Sonnenwende dürfen Fahrzeuge abgeschleppt werden.

    Dienstfahrzeuge der Justiz, FIB, LSPD, LSMC und ACLS sind von diesen Regelungen ausgenommen, es sei denn, sie behindern grob fahrlässig andere Verkehrsteilnehmer.




    StVO §4 - Sonderrechte


    1. Exekutivbehörden sind von den Vorschriften dieser Verordnung ausgenommen, sofern dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend erforderlich ist, beispielsweise bei Fahrzeugkolonnen oder anderen Ausnahmefällen.

    2. Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

    3. Sonderrechte dürfen nur unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

    4. Fahrzeuge, die Sonder- oder Wegerechte in Anspruch nehmen, sind von anderen Verkehrsteilnehmern zu berücksichtigen.



    StVO §5 - Definition "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr"


    Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr beschreibt eine Handlung, bei der durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten die Sicherheit des Straßenverkehrs erheblich gefährdet wird. Dazu zählen Situationen, in denen Menschenleben oder fremdes Eigentum von großem Wert gefährdet werden.

    Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Person durch rücksichtsloses Fahren, mutwillige Verkehrsbehinderungen oder absichtliche Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer die Kontrolle oder Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet.

    Die Regelung, dass dieser Tatbestand erst ab einer Schadenssumme von 4.000 $ durch Verkehrsdelikte aus einer Situation vergeben wird, stellt sicher, dass nur schwerwiegende und zusammenhängende Verstöße entsprechend geahndet werden.




    (Das Serverteam von IslandV behält sich das Recht vor, das Regelwerk jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern oder anzupassen. Alle Änderungen oder Ergänzungen treten sofort in Kraft und sind für alle Spieler bindend, sobald sie bekannt gegeben werden. Es obliegt den Spielern, sich regelmäßig über etwaige Änderungen zu informieren und diese zu befolgen.)

    Der gesunde Menschenverstand muss stets ein Begleiter beim Lesen dieses Regelwerks sein.


    1. Allgemeine Informationen

    Dieses Regelwerk gilt für alle Fraktionen auf Island V und ist für alle Fraktionsmitglieder verbindlich. Verstöße gegen die Regeln können zu Sanktionen führen.

    Es ist verboten, das Lager der Organisation zu entleeren .

    Über Veränderungen in der Leaderschaft (ab Rang 11) muss die Fraktionsverwaltung vorab in Kenntnis gesetzt werden, diese behält sich vor, vorgeschlagene Personen abzulehnen.

    Die Entlassung eines Spielers aus einer Fraktion muss durch eine Roleplay-Aktionen erfolgen, Ein Ausnahmefall wäre hierbei beispielsweise die Inaktivität

    Fraktionsmitglieder die ohne Abmeldung länger als 7 Tage abwesend sind, müssen von den Leadern entlassen werden

    Bad Fraktion: Eine Entfernung aufgrund von Inaktivität beinhaltet automatisch ein Bloodout.



    2. Staatsfraktionen

    Das Los Santos Police Departmend hat eine Mitglieder Begrenzung von 25.

    ( das Los Santos Medical Departmend (LSMD) zählt nicht dazu )

    Den Staatsfraktionen ist es nur gestattet, die vorgesehenen Fraktionsfahrzeuge für den Dienst zu nutzen.

    Der Funkkanal muss verlassen werden, sobald man außer Dienst geht.

    Das Mitführen von Waffen einer Staatsfraktion, während man sich außer Dienst oder nicht mehr in der Fraktion befindet, ist untersagt.

    Einen Bereitschaftsdienst (On- oder Offduty) gibt es nicht.

    Staatsfraktionen haben keinerlei Wissen über illegale Farmfelder sowie sämtliche illegalen Verarbeiter.

    Staatsfraktionen ist es untersagt, sich aggressiv gegenüberzustehen.

    Mitglieder der Leitungsebene haben eine Kündigungsfrist von 5 Tagen, sofern sie selbst kündigen.


    Um einer Staatsfraktion beizutreten benötigt es folgende Visumstufen:

    - Visumstufe 1 für Staatsfraktionen wie zb. LSPD und LSMD ( Ausgeschlossen davon ist das FIB und die US Army )


    Der Leitungsebene einer Staatsfraktion ist es in jeder Hinsicht untersagt, korrupt zu sein, oder ein schweres Dienstvergehen zu vollziehen

    - Korruption ist in den folgenden Staatsfraktionen erlaubt:

    • Los Santos Police Department (ab Rang 5 bis einschließlich Rang 7)
    • Los Santos Medical Department (ab Rang 4 bis einschließlich Rang 7)

    - Korruption ist in den folgenden Staatsfraktionen oder Abteilungen untersagt:

    • Regierung und deren Untereinheiten (Department of Justice, Federal Investigation Bureau und U.S. Army )
    • Mitglieder im Detective Bureau und S.W.A.T des Los Santos Police Departments

    - Korruption muss immer einen Roleplay-Hintergrund verfolgen und darf nicht zur reinen Eigenbereicherung dienen. Außerdem sind folgende Handlungen untersagt:

    • Massenhafte Aktenvergabe ohne Bezug
    • Massenhafte Aktenlöschung ohne Bezug
    • Einbehalten von beschlagnahmten Gegenständen und Substanzen

    Je nach Härte des Vergehens, darf eine Sperrzeit von maximal 3 Monaten angefragt werden bei der Fraktionsverwaltung.



    2. Bad - Fraktionen

    Die Aufnahme in eine Bad Fraktion ist erst ab Visumsstufe 3 gestattet.

    Bad Fraktionen (Mafia, Waffenschmuggler & Gang) haben eine Begrenzung von 15 Mitgliedern.

    Bad Fraktionen müssen bei der Gründung aus mindestens 6 Mitgliedern bestehen.

    Bad Fraktionen ist es nicht gestattet, mit Zivilisten gegen andere Fraktionen aggressiv zu agieren.

    Sollten alle Mitglieder einer Partei während einer Aktion ins Koma fallen, gilt die Situation als beendet. Anschließend greift die New-Life-Regelung.

    Diese Regelung gilt nicht während eines Krieges zwischen zwei Fraktionen, der von der Fraktionsverwaltung offiziell genehmigt wurde.

    Sollte eine Bad Fraktion aktiv gegen eine andere Bad Fraktion agieren, sind diese dazu verpflichtet, diese Aufzunehmen und sich in ihrer Fraktionsfarbe erkennbar zu zeigen.

    Bad Fraktionen ist es jederzeit gestattet, den Bloodout eines ehemaligen Mitglieds, das ohne Bloodout entlassen wurde, nachträglich auszuführen.

    Ein Bloodout gilt nur als gültig, wenn dieser von einem Mitglied mit Rang 10 oder höher durchgeführt wurde und mit der Leaderschaft abgesprochen ist.

    Sobald mehr als drei Personen der gleichen Fraktion gemeinsam agieren, handeln diese im Namen der Fraktion.



    3. Bündnisse

    Bad Fraktionen ist es in jeder Hinsicht untersagt, sich mit anderen Bad Fraktionen bzw. Untergruppierungen zu verbünden, um aggressiv gegen eine andere Bad Fraktion zu handeln.

    • Gemeinsame Bündnisse dürfen nur bei Systemszenarien ausgespielt werden, (z.b. Casino Raub oder Bank Raub) insgesamt dürfen dort 25 Spieler der Bad Fraktionen agieren.
    • Das sogenannte "Söldnern" bei einer anderen Fraktion, um als Aushilfe bei Streitigkeiten zu dienen, ist untersagt.


    3. Fraktionskriege

    Für einen Krieg müssen mehrere explizite Gründe vorliegen, die über mehrere Tage andauern und aus verschiedenen Situationen hervorgehen. Es müssen Videos/Clips beigefügt werden

    Unnötige Antragstellung, ohne triftige Gründe, wird dementsprechend durch die Fraktionsverwaltung sanktioniert.


    Die Gegenpartei kann Einspruch gegen genannte Gründe einlegen, welcher mit Videos/Clips belegt werden muss.

    Kriegsoutfits werden im Antrag angehängt und müssen während der vereinbarten Kriegszeiten ununterbrochen getragen werden.

    Ab dem Zeitpunkt, an dem der Kriegsantrag gestellt wurde, dürfen bis zum Ende des Kriegs keine neuen Mitglieder von beiden Parteien aufgenommen werden.

    Der Kriegsantrag wird ausschließlich von der Fraktionsverwaltung an- oder abgelehnt, dies innerhalb von 48 Stunden.

    Die Gründe für die Kriegserklärung dürfen bei der Antragsstellung maximal 10 Tage in der Vergangenheit liegen.

    Basecamping ist verboten.

    Die maximale Auszahlungssumme, die im Kriegsantrag als Forderung aufgenommen werden darf, beträgt $3.000.000 oder Gegenstände im gleichen Wert (50%-50% ist ebenfalls möglich, z. B. 1.500.000 $ in Bargeld und 1.500.000 $ Wert in Gegenständen). Diese Summe muss durch triftige Gründe belegt werden, andernfalls behält sich die Fraktionsverwaltung vor, die Summe anzupassen.

    Exekutive Staatsfraktionen haben sich von Kriegsaktivitäten fernzuhalten, jedoch darf das LSMD seine Arbeit verrichten.

    Situationen und Aktionen, die zum Krieg führten, müssen bei Beendigung des Krieges, egal ob gewonnen, verloren oder ausgezahlt, vergessen werden.

    Kriegszeiten dürfen nicht per Antrag geändert werden. Diese sind immer von 00:00 Uhr bis 23:59:59 Uhr.
    Nach jedem Fight haben beide Parteien eine Equipzeit von 30 Minuten, an die sie sich halten müssen.


    Absichtliches Offline-Bleiben oder das Verlassen des Servers vor einem bevorstehenden Kampf ist strikt untersagt. Eine Ausnahme besteht lediglich bei privaten, nachvollziehbaren Gründen, die dem ranghöchsten Mitglied der betreffenden Gruppe umgehend mitgeteilt werden müssen, um mögliche Sanktionen auf dem Server zu vermeiden.


    Es ist ausdrücklich die gegebene Fraktionskrieg-Vorlage einzuhalten, andernfalls ist der Kriegsantrag als nichtig zu werten und wird automatisch abgelehnt.



    3. Kopfgeld

    Bei Streitigkeiten zwischen Fraktionen dürfen Kopfgelder auf andere Spieler ausgesetzt werden.


    Die Höhe des Kopfgeldes ist dabei nicht begrenzt.

    Falls die gesuchte Person von einer anderen Fraktion versteckt oder geschützt wird, gilt dies als aggressive Handlung. In diesem Fall ist das Schießen jedoch nur nach einer vorherigen Schussankündigung erlaubt.

    Aufträge müssen als Reaktion auf eine schädigende Aktion innerhalb von 72 Stunden eingeleitet werden.

    Die gesuchte Person muss lebendig übergeben werden




    3. Fraktionssperre

    Folgende Sperren treten bei Verlassen einer Fraktion in Kraft:

    • Freiwilliger Austritt: 7 Tage ( Bad Fraktion & Staatsfraktion )
    • Inaktivität: 7 Tage ( Bad Fraktion & Staatsfraktion )
    • Unpassendes Verhalten: 10 Tage ( Bad Fraktion )
    • Unehrenhafte Entlassung: 30 Tage ( Staatsfraktion )


    3. Verwarnungen gegenüber Fraktionen

    Die Fraktionsverwaltung kann bei Regelverstößen eine Fraktion mit einem Fraktions-Warn sanktionieren.

    Ab dem dritten Warn wird die betroffene Fraktion sofort administrativ geschlossen. Gegenstände im F-Lager sowie Vermögen in der F-Bank werden einbehalten.

    Nach 45 Tagen ohne weitere negative Auffälligkeiten kann ein Antrag auf Löschung des Warns bei der Fraktionsverwaltung gestellt werden.






    (Das Serverteam von IslandV behält sich das Recht vor, das Regelwerk jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern oder anzupassen. Alle Änderungen oder Ergänzungen treten sofort in Kraft und sind für alle Spieler bindend, sobald sie bekannt gegeben werden. Es obliegt den Spielern, sich regelmäßig über etwaige Änderungen zu informieren und diese zu befolgen.)




    1. Roleplay

    Jeder Spieler ist verpflichtet, seine Rolle realistisch und entsprechend der gegebenen Spielsituation zu gestalten. Dabei ist ein respektvoller Umgang mit anderen Spielern unerlässlich. Ein faires Verhalten, das das Zusammenspiel fördert, wird immer erwartet.

    Das Erfinden von nicht im Spiel existierenden Gegenständen, Charakteren oder Handlungen, um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen, wird als Powergaming betrachtet und ist verboten.

    Die Nutzung von Informationen, die außerhalb des Spiels (Out-of-Character / OOC) erlangt wurden, ist untersagt.

    Ausnahme: Organisatorische Absprachen, Terminvereinbarungen oder Medieninhalte, die keine aktuelle oder zukünftige Spielsituation beeinflussen können, sind erlaubt. Ebenso gilt dies für OOC-Gespräche.

    Provokationen oder das absichtliche Anstacheln von anderen Spielern (Baiting) ohne triftigen Grund sind untersagt.

    Es ist verboten, das Spiel absichtlich zu verlassen oder sofort nach einer Situation zu verlassen (innerhalb von 10 Minuten). Dies schließt auch das Einparken von Fahrzeugen und das absichtliche Unzugänglichmachen dieser ein.

    Eine Abwesenheit von bis zu 5 Minuten ist unter eigenem Risiko erlaubt, jedoch bleibt man in dieser Zeit weiterhin Teil des laufenden Spiels.

    Maskierte Spieler müssen im Roleplay anonym bleiben und dürfen nicht durch ihre Stimme identifiziert werden.

    Bei einem Gamecrash, Serverneustart oder ähnlichem muss die laufende Spielsituation nach Wiederaufnahme fortgesetzt werden.

    Vor Handlungen, die zu einer Eskalation führen könnten (z.B. Fesseln oder Einsatz von Schusswaffen), muss, falls es nicht aus der aktuellen Situation klar hervorgeht, eine Ankündigung gemacht werden. Eine angemessene Reaktionszeit muss gewährt werden ( 3 Sekunden ).

    Es sollten keine ausweglosen Situationen geschaffen werden, wie etwa das „Vercampen“ in Fraktionslagern oder Jumppoints sowie das Flüchten ins Wasser.

    2. Überfall, Diebstahl, Geiselnahme


    Überfälle auf andere Spieler sind nur erlaubt, wenn ein nachvollziehbarer RP-Hintergrund vorliegt. Dabei sind bestimmte Handlungen untersagt, wie etwa die Aufforderung, Fahrzeuge zu bewegen, Lagerhallen zu öffnen oder Geld von der Bank abzuheben. Auch das unnötige Zwingen von Spielern, sämtliche Gegenstände wegzuwerfen, um zusätzlichen Schaden zu verursachen, ist verboten.

    Folgende Gegenstände dürfen keinesfalls entwendet werden: Event-Gegenstände.

    Das Stehlen von Items aus offenen Fahrzeugen ist untersagt, es sei denn, es handelt sich um eine Aktion der Polizei (LSPD/FIB) im Zusammenhang mit einer Straftat, bei der nur illegale Güter beschlagnahmt werden dürfen.

    Das wiederholte Überfallen von Spielern zum Zwecke der Bereicherung oder zur Störung des Spielgeschehens ist nicht gestattet. Ebenso ist das Betrügen von Mitspielern (z.B. durch das Tauschen von Gegenständen, die nicht dem tatsächlichen Wert entsprechen) verboten.

    Spieler, die kooperieren, dürfen nicht getötet werden. Ein Überfall muss klar von einem Mord unterschieden werden. Bei einem Mord spielt die Kooperation keine Rolle, allerdings dürfen keine wertvollen Gegenstände (wie Langwaffen) zur Bereicherung entwendet werden. Drohungen wie „Sag ein Wort und du bist tot!“ sind ebenfalls unzulässig.

    Im Falle einer Geiselnahme muss stets eine realistische Forderung gestellt werden. Der Maximalbetrag, der je Geiselnahme gefordert werden darf, beträgt 25.000$. Es dürfen keine illegalen Gegenstände als Forderung verlangt werden.

    Ein Überfall auf einen Shop darf nur von einer Zivilisten-Gruppe oder Untergruppierung mit maximal 8 Personen durchgeführt werden. Das LSPD darf maximal 10 Beamte zur Verteidigung des Shops einsetzen. Gepanzerte Fahrzeuge sind bei Shopüberfällen nicht zulässig.



    3. New Life / Koma

    Nach der Behandlung durch den Notfallmediziner führt der Wiedereinstieg des Betroffenen zu einem vorübergehenden Verlust des Kurzzeitgedächtnisses:

    Das bedeutet, dass jegliches Wissen über die an dem Vorfall beteiligten Personen, deren Namen, Aussehen und andere relevante Informationen aus der Situation, die zum Koma des Betroffenen geführt hat, nicht im weiteren Spielverlauf genutzt werden darf.

    Ein Wiedereinstieg in die laufende RP-Situation nach dem Aufwachen aus dem Koma ist nicht erlaubt, selbst wenn sich der Ort der Situation geändert hat.

    Sollte der Betroffene in einer RP-Situation verletzt und ins Koma fallen, dürfen ihm aufgrund dieses Vorfalls keinerlei nachteilige Konsequenzen auferlegt werden (z.B. Hafteinheiten, Ticket)




    3. Neulinge / RP - Anfänger

    Neue Spieler auf IslandV befinden sich in einer Art Probezeit. Bis zum Erreichen von Level 5 genießen sie besonderen Schutz: Sie dürfen weder ausgeraubt, bedroht noch entführt werden und keine anderen Schäden durch andere Spieler erleiden.

    Dieser Schutz gilt jedoch nicht, wenn der Neuling selbst aktiv provoziert, beleidigt oder als Aggressor handelt. Ebenso ist der Neuling nicht vor Verhaftungen durch Staatsbeamte geschützt.

    Das Täuschen oder Betrügen neuer Spieler ist ebenfalls untersagt, z.B. indem einem Neuling ein wertvoller Gegenstand zu einem stark überhöhten Preis verkauft wird (z.B. 20000$ für 1000$), während behauptet wird, dass es sich um ein gutes Angebot handelt.



    3. RDM (Random Deathmatch) / VDM (Vehicle Deathmatch)

    Das unmotivierte Angreifen anderer Spieler ohne einen klaren RP-Hintergrund, auch als RDM (Random Deathmatch) bekannt, ist nicht gestattet, unabhängig davon, ob es sich um Waffen oder Nahkampfangriffe handelt.


    Das unmotivierte Angreifen anderer Spieler ohne einen klaren RP-Hintergrund, auch als RDM (Random Deathmatch) bekannt, ist nicht gestattet, unabhängig davon, ob es sich um Waffen oder Nahkampfangriffe handelt.

    Ebenso ist das absichtliche Überfahren von anderen Spielern, auch als VDM (Vehicle Deathmatch) bezeichnet, verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn man sich in einer bedrohlichen Situation befindet und versucht, durch Überfahren eines Aggressors zu entkommen oder sich selbst zu verteidigen, ist dies erlaubt. Ebenso ist es zulässig, Flüchtige während einer Verfolgung anzufahren, um sie zu stoppen.

    Das Durchbrechen von Fahrzeugwänden ist ebenfalls verboten.

    Der Einsatz von Schusswaffen muss immer nachvollziehbar und gerechtfertigt sein. Spieler, die häufig mit Waffengewalt auf Situationen reagieren, müssen mit einer Auszeit rechnen. Vor dem Einsatz von Waffen muss immer eine klare Ankündigung gemacht werden. Die Reaktionszeit sollte der jeweiligen Situation angepasst werden. Eine Schussankündigung bedeutet, dass deutlich gemacht wird, dass eine Situation bald in Gewalt eskalieren wird, sei es durch eine Drohung, Verteidigung oder Flucht. Diese Ankündigung ist für die Dauer der aktuellen Situation gültig. Wenn sich die Parteien trennen und nicht mehr aufeinandertreffen, muss eine neue Schussankündigung gemacht werden. Eine grobe Richtlinie ist, dass die Schussankündigung innerhalb von 60 Minuten erneuert werden muss.

    Das Töten von Spielern direkt nach dem Respawn, zum Beispiel bei Jump Points oder ähnlichen Situationen, ist verboten.

    Das Schießen aus Fahrzeugen ist erlaubt, jedoch nur, wenn das Ziel ein Fahrzeug ist und keine Personen außerhalb eines Fahrzeugs angegriffen werden




    (Das Serverteam von IslandV behält sich das Recht vor, das Regelwerk jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern oder anzupassen. Alle Änderungen oder Ergänzungen treten sofort in Kraft und sind für alle Spieler bindend, sobald sie bekannt gegeben werden. Es obliegt den Spielern, sich regelmäßig über etwaige Änderungen zu informieren und diese zu befolgen.)

    §1. Allgemeine Informationen


    Das bewusste Ausnutzen von Grauzonen oder Regelungslücken ist untersagt.

    Ein Spieler darf maximal drei aktive Verwarnungen (Warns) erhalten. Nach der dritten Verwarnung wird der Gameserver-Account permanent gesperrt.

    • Einen Monat nach Erhalt eines Warns kann ein Antrag auf Warnentfernung gemäß Vorlage über das Ticketsystem gestellt werden.

    Spieler mit permanenter Sperre oder einem Communityausschluss können einen Entbannungsantrag stellen.
    Die Kriterien hierfür sind unter "Entbannung & Entwarn" zu finden.

    Regelverstöße anderer Spieler können über ein Ticket gemeldet werden. Beweise (Screenshots/Videos mit Ton) sind beizufügen.

    • Regelverstöße während einer Roleplay-Situation müssen dennoch ausgespielt werden.
    • Meldungen dürfen direkt nach der Roleplay-Situation und spätestens 24 Stunden nach dem Vorfall eingereicht werden.

    Hinweis: Videomaterial darf bei Beschwerden nur genutzt werden, wenn:

    • es eigenes Material ist oder mit schriftlicher Erlaubnis zur Verfügung gestellt wurde.

    Beschuldigte in Fällen von Hacking oder Bugusing können Gegenbeweisvideos einreichen. Fehlen diese oder sind sie unzureichend, kann das Supportteam eine Accountüberprüfung einleiten. Während der Prüfung bleibt der Account gesperrt.
    Die Überprüfung erfolgt binnen von 14 Tagen.

    Der Ingame-Support darf nur mit dem Befehl /Support angefordert werden.
    Beispiel: /support Ich kann mich nicht mehr bewegen.

    Der /ooc-Chat (Out Of Character) ist nur für spielunabhängige Hinweise erlaubt.
    Beispiel: /ooc Mein Mikrofon funktioniert nicht. Ich starte kurz meinen PC neu.

    Werbung für andere Projekte oder das Abwerben von Spielern ist untersagt.

    Beweismaterial vom Support darf nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden (z. B. Videos des Beschwerdeerstellers).

    Das Spielen auf dem Server setzt die Einhaltung der Systemanforderungen voraus.

    Beim Streamen oder Einreichen von Support-/Beschwerdematerial darf die Userkennung (unten links im Bild) nicht verdeckt oder verändert werden.

    Administrative Erstattungen sind nur ab einem Mindestwert von 200.000$ möglich und müssen spätestens 48 Stunden nach dem Verlust mit Videobeweis über ein Ticket beantragt werden.


    §2. Verhalten untereinander


    Die wichtigste Regel für den Umgang miteinander lautet: "Verhalte dich nicht wie ein Trottel!" Hinter jedem Charakter und Bildschirm steckt ein Mensch.
    Denkt daran, andere mit Respekt zu behandeln.

    OOC (Out of Character)-Beleidigungen, absichtliche Provokationen oder übertriebene Darstellungen von Rassismus sind untersagt und werden entsprechend geahndet.
    Auch respektlose Aktionen wie das Treten auf am Boden liegende Spieler fallen darunter.

    Die folgenden Ausdrücke und deren Variationen oder Abkürzungen sind ausdrücklich verboten und werden immer bestraft:

    • H*rensohn
    • N*ttensohn
    • N*gger
    • rassistische Äußerungen

    Andere Beleidigungen, die sich klar auf den Ingame-Charakter eines Spielers beziehen, sind im RP grundsätzlich erlaubt. Dabei gilt jedoch: Übertreibt es nicht.

    Zusätzliche Regeln für das Verhalten:

    • Das vorsätzliche Zerstören von Fahrzeugen ohne Grund ist untersagt.
    • Straßen absichtlich mit Gegenständen wie Barrikaden zu blockieren, um andere Spieler zu behindern oder zu schädigen, ist nicht erlaubt.
    • Nachrichten-Spam im OOC-Chat, per SMS oder auf anderen Kommunikationswegen ist zu unterlassen.
    • Soundboards dürfen nur dezent eingesetzt werden und sind keinesfalls dazu gedacht, andere Spieler zu belästigen. An stark frequentierten Orten wie Würfelpark oder Verarbeitern sind sie nicht erlaubt.

    Denkt daran: Jeder Spieler ist für seinen Ruf selbst verantwortlich.
    Wer häufig negativ auffällt, muss damit rechnen, vom Support strenger bestraft zu werden. Überlegt euch gut, wie ihr euch auf IslandV präsentieren wollt.


    Regeln für Safezones:

    • Während eines laufenden Events gilt die gesamte Event-Zone (einschließlich angrenzender Bereiche wie Parkplatz, Garage und Zufahrtsstraße) als Safezone.
    • Innerhalb der Safezone sind jegliche aggressive Handlungen wie Bedrohungen, Waffengewalt oder andere Attacken strikt verboten.
    • Sollte ein Konflikt (z. B. eine Schlägerei oder Schießerei) außerhalb einer Safezone beginnen, ist es verboten, in die Safezone zu flüchten.


    §3. Cheaten & Bugusing

    Das Verwenden von Cheats, Hacks, Bugusing sowie jeglicher Form von Automatisierungen (z. B. Makros) oder Programmen, die auf den GTA-Prozess zugreifen oder diesen manipulieren (z. B. Cheat Engine oder Sandboxie), ist strengstens untersagt – selbst dann, wenn dadurch keine Vorteile entstehen.
    Auch das Verbergen oder Unterstützen solcher Aktionen durch andere Spieler sowie das bewusste Ausnutzen von Desyncs ist verboten.
    (Keypresser sind von dieser Regel ausgenommen.)

    Gefundene Bugs müssen unverzüglich im Bugtracker gemeldet werden, damit diese behoben werden können.

    Das Nutzen nicht genehmigter Spiel-Modifikationen ist verboten. Modifikationen, die ausschließlich die Optik verbessern, wie Reshade, Natural Vision oder Redux, sind erlaubt, sofern sie keinerlei Einfluss auf Spielmechaniken haben oder Vorteile verschaffen. Mods wie „No-Blood“ oder „No-Bullets“ hingegen sind strikt untersagt.

    Bei einem Verdacht auf Cheats oder nicht einhalten der Regeln, kann das Supportteam eine Verpflichtung zur Aufzeichnung auferlegen.
    Bei Verstoß gegen die Aufzeichnungspflicht können Sanktionen verhängt werden.

    Die Aufzeichnung muss die gesamte Ingame-Situation mit Ton umfassen und für mindestens sieben Tage aufbewahrt werden.
    Die Qualität der Aufnahme muss mindestens 720p betragen, und sie darf keine visuellen Störungen oder Overlays enthalten (z. B. müssen Schüsse klar sichtbar sein).


    §4. Accounts

    Jeder Spieler darf nur ein einziges Konto auf IslandV registrieren. Sollte festgestellt werden, dass ein Spieler mehrere Konten führt, werden diese ohne Ausnahme deaktiviert oder permanent gesperrt.

    Bei längerer Abwesenheit ohne Meldung (ab 45 Tagen) behält sich das Serverteam das Recht vor, eure virtuellen Besitztümer zu löschen oder an andere Spieler weiterzugeben ( Auktion).

    Der Tausch von Konten oder Ingame-Gegenständen gegen reales Geld ist streng verboten und wird konsequent geahndet.





    (Das Serverteam von IslandV behält sich das Recht vor, das Regelwerk jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern oder anzupassen. Alle Änderungen oder Ergänzungen treten sofort in Kraft und sind für alle Spieler bindend, sobald sie bekannt gegeben werden. Es obliegt den Spielern, sich regelmäßig über etwaige Änderungen zu informieren und diese zu befolgen.)