Dienstgesetz für das Department of Motor Vehicles

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    Dienstgesetz für das Department of Motor Vehicles (DMV)

    Präambel

    Das Dienstgesetz für das Department of Motor Vehicles (DMV) regelt die Rechte, Pflichten und das Verhalten aller Mitarbeiter des DMV in Los Santos. Ziel ist es, einen geordneten Ablauf im Bereich der Fahrzeugzulassung, Führerscheinprüfung und Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sowie die Einhaltung der Prinzipien eines realistischen Rollenspiels sicherzustellen.

    §1 Geltungsbereich

    (1) Dieses Gesetz gilt für alle Mitarbeiter des Department of Motor Vehicles, einschließlich Verwaltungsangestellte, Fahrprüfer, Zulassungsmitarbeiter und deren Vorgesetzte.

    (2) Es umfasst die allgemeinen Dienstpflichten, das Verhalten im Dienst sowie Sanktionen bei Verstößen.

    §2 Dienstpflichten

    (1) Pflicht zur ordnungsgemäßen Bearbeitung: DMV-Mitarbeiter sind verpflichtet, alle Anfragen und Anliegen, wie Fahrzeugzulassungen, Führerscheinprüfungen oder Änderungen in der Fahrzeugakte, korrekt und in angemessener Zeit zu bearbeiten.

    (2) Pflicht zur Verschwiegenheit: Persönliche Daten der Bürger, wie Fahrzeug- oder Führerscheininformationen, dürfen nicht ohne berechtigten Grund weitergegeben werden.

    (3) Pflicht zur Erreichbarkeit: DMV-Mitarbeiter haben während der Dienstzeit für Bürgeranfragen und interne Kommunikation erreichbar zu sein.

    (4) Pflicht zur Befolgung von Vorschriften: DMV-Mitarbeiter sind an die geltenden Verkehrs- und Verwaltungsregeln gebunden und haben diese konsequent umzusetzen.

    §3 Verhalten im Dienst

    (1) Professionalität: DMV-Mitarbeiter müssen während ihrer Dienstzeit höflich, respektvoll und professionell auftreten.

    (2) Neutralität: Persönliche Sympathien oder Antipathien dürfen keine Rolle bei der Bearbeitung von Anliegen spielen.

    (3) Vermeidung von Korruption: Jegliche Form von Bestechung oder Vorteilsannahme (z. B. in Form von Geld oder Gefälligkeiten) ist strengstens verboten und führt zu sofortiger Suspendierung.

    (4) Keine Diskriminierung: Alle Bürger sind unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem sozialen Status oder ihrem Verhalten gleich zu behandeln.

    §4 Fahrzeug- und Führerscheinprüfung

    (1) Regeln bei Prüfungen:

    • DMV-Prüfer sind verpflichtet, während Führerscheinprüfungen die geltenden Verkehrsregeln zu beachten und den Kandidaten nach objektiven Kriterien zu bewerten.
    • Das Bestehen oder Durchfallen eines Kandidaten ist ausschließlich anhand seines Fahrverhaltens während der Prüfung zu beurteilen.
      (2) Missbrauch von Prüfungen: Prüfungen dürfen nicht absichtlich erschwert oder erleichtert werden, um persönliche Vorteile zu erlangen oder jemanden zu benachteiligen.
      (3) Schriftliche Tests: DMV-Mitarbeiter sind verpflichtet, schriftliche oder mündliche Tests fair und ohne Manipulation durchzuführen.

    §5 Fahrzeugzulassungen und Verwaltung

    (1) Richtlinien: DMV-Mitarbeiter sind verpflichtet, Fahrzeugzulassungen nur bei Vorlage der erforderlichen Dokumente und nach vollständiger Zahlung der Gebühren vorzunehmen.

    (2) Datenpflege: Die Fahrzeug- und Führerscheindatenbank ist sorgfältig zu führen und regelmäßig zu aktualisieren. Fehlerhafte Einträge sind unverzüglich zu korrigieren.

    (3) Missbrauch von Daten: Der Missbrauch von Fahrzeug- oder Führerscheindaten (z. B. Weitergabe an Unbefugte) ist strengstens untersagt und führt zu Sanktionen.

    §6 Fahrzeugregelung für DMV-Mitarbeiter

    (1) DMV-Mitarbeiter dürfen während ihrer Dienstzeit ausschließlich die zugewiesenen Dienstfahrzeuge nutzen.

    (2) Fahrzeuge sind ordnungsgemäß und schonend zu behandeln und nach Dienstschluss an den vorgesehenen Stellplätzen abzustellen.

    (3) Verstöße gegen die Fahrzeugregelung werden von der Leitung des DMV geprüft und können zu Sanktionen führen, darunter Verwarnungen, Gehaltskürzungen oder Suspendierungen.

    §7 Nebentätigkeiten

    (1) DMV-Mitarbeiter dürfen während der Dienstzeit keiner anderen Tätigkeit nachgehen, es sei denn:

    • Die Tätigkeit wurde von der Leitung des DMV genehmigt.
    • Es handelt sich um kleine, dringend notwendige Tätigkeiten, die keinen erheblichen Einfluss auf die Erfüllung der dienstlichen Pflichten haben.
      (2) Nebentätigkeiten außerhalb der Dienstzeit sind erlaubt, sofern sie nicht in Konflikt mit den Aufgaben des DMV oder dessen Ruf stehen.

    §8 Dienstunfähigkeit und Abmeldung

    (1) Mitarbeiter, die während der Dienstzeit dienstunfähig werden (z. B. durch Krankheit oder technische Probleme), müssen dies unverzüglich der DMV-Leitstelle melden.

    (2) Vor Dienstantritt und nach Dienstschluss ist eine Abmeldung bei der zuständigen Stelle verpflichtend.

    §9 Sanktionen bei Verstößen

    (1) Verstöße gegen dieses Gesetz können folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

    • Verwarnungen durch Vorgesetzte.
    • Gehaltskürzungen.
    • Dienstaufsichtsbeschwerden.
    • Suspendierung vom Dienst.
    • Entlassung aus dem Dienst.
      (2) Über Sanktionen entscheidet die Leitung des DMV in Absprache mit der Verwaltungsleitung des Servers.

    §10 Rechte der DMV-Mitarbeiter

    (1) DMV-Mitarbeiter haben das Recht auf:

    • Eine sichere Arbeitsumgebung.
    • Schutz vor Übergriffen oder unrechtmäßigen Forderungen durch Bürger.
    • Gehör bei Beschwerden oder Vorwürfen.
      (2) Beschwerden gegen Kollegen oder Vorgesetzte können an die Leitung des DMV oder die interne Ermittlungsabteilung gerichtet werden.

    §11 Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft und ist für alle Mitglieder des DMV bindend. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Zustimmung der Leitung des DMV und der Verwaltungsleitung des Servers.

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