Dienstgesetz für das Los Santos Medical Department (LSMD)

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    Dienstgesetz für das Los Santos Medical Department (LSMD)

    Präambel

    Das Dienstgesetz für das Los Santos Medical Department (LSMD) regelt die Rechte, Pflichten und das Verhalten aller Mitglieder des medizinischen Dienstes in Los Santos. Ziel ist es, die medizinische Versorgung der Bürger sicherzustellen, ein hohes Maß an Professionalität zu wahren und ein realistisches Rollenspielerlebnis zu gewährleisten.

    §1 Geltungsbereich

    (1) Dieses Gesetz gilt für alle Mitglieder des Los Santos Medical Department (LSMD), einschließlich Ärzte, Rettungssanitäter, Krankenschwestern und Verwaltungspersonal.

    (2) Es umfasst die allgemeinen Dienstpflichten, das Verhalten im Dienst sowie Sanktionen bei Verstößen.

    §2 Dienstpflichten

    (1) Pflicht zur Patientenversorgung: Das LSMD ist verpflichtet, allen Bürgern in Notlagen medizinische Hilfe zu leisten, unabhängig von deren Hintergrund oder sozialem Status.

    (2) Pflicht zur Verschwiegenheit: Alle medizinischen Informationen über Patienten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen der beruflichen Aufgaben verwendet werden.

    (3) Pflicht zur Erreichbarkeit: LSMD-Personal hat während der Dienstzeit für Notrufe und Leitstellenmeldungen erreichbar zu sein.

    (4) Pflicht zur Befolgung von Anweisungen: Anweisungen von Vorgesetzten sind zu befolgen, sofern sie nicht gegen geltendes Recht oder die Serverregeln verstoßen.

    §3 Verhalten im Dienst

    (1) Professionalität: LSMD-Mitarbeiter müssen sich während ihrer Dienstzeit professionell, höflich und respektvoll gegenüber Patienten, Kollegen und anderen Beamten verhalten.

    (2) Neutralität: Medizinisches Personal hat sich politisch und persönlich neutral zu verhalten und keine Partei zu ergreifen.

    (3) Keine Diskriminierung: Die Behandlung von Patienten muss unabhängig von deren sozialem Status, Hintergrund oder Verhalten erfolgen.

    §4 Dienstkleidung und Ausrüstung

    (1) LSMD-Personal ist verpflichtet, die vorgeschriebene Dienstkleidung zu tragen, um als medizinisches Fachpersonal erkennbar zu sein.

    (2) Medizinische Ausrüstung, Rettungsfahrzeuge und Notfallgeräte dürfen ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt werden.

    (3) Der Missbrauch von Ausrüstung oder Fahrzeugen zu privaten Zwecken ist strengstens untersagt.

    §5 Fahrzeugregelung

    (1) Mitglieder des LSMD müssen sich an die vorgegebenen Fahrzeugregelungen halten. Dazu gehören:

    • Nutzung der zugewiesenen Rettungsfahrzeuge gemäß Dienstplan und Rang.
    • Ordnungsgemäße Rückgabe der Fahrzeuge nach Dienstende.
    • Fachgerechte und schonende Nutzung der Fahrzeuge.
      (2) Verstöße gegen die Fahrzeugregelung (z. B. Nutzung unautorisierter Fahrzeuge oder Missbrauch von Rettungsfahrzeugen) werden von der Chief Medical Officer (CMO) oder dem zuständigen Vorgesetzten geprüft und entsprechend sanktioniert.
      (3) Sanktionen bei Verstößen können Verwarnungen, Gehaltskürzungen, Suspendierungen oder im Wiederholungsfall die Entlassung umfassen.

    §6 Umgang mit Patienten

    (1) Patientenrechte: Patienten haben das Recht auf:

    • Eine angemessene medizinische Versorgung.
    • Vertraulichen Umgang mit ihren medizinischen Daten.
    • Respektvolle und faire Behandlung.
      (2) Pflicht zur Aufklärung: Patienten sind über ihren Gesundheitszustand, die geplante Behandlung und etwaige Risiken in verständlicher Weise aufzuklären.
      (3) Zwangsmaßnahmen: Medizinisches Personal darf Patienten nur im Ausnahmefall und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gegen deren Willen behandeln (z. B. bei Lebensgefahr).

    §7 Nebentätigkeiten

    (1) Nebentätigkeiten während der Dienstzeit sind untersagt, es sei denn, sie dienen unmittelbar der medizinischen Versorgung.

    (2) Nebentätigkeiten außerhalb der Dienstzeit müssen der Leitung des LSMD gemeldet und genehmigt werden.

    §8 Dienstunfähigkeit und Abmeldung

    (1) LSMD-Mitarbeiter, die während ihrer Dienstzeit dienstunfähig werden (z. B. durch Verletzung oder technische Probleme), müssen dies unverzüglich melden.

    (2) Abmeldungen vor Dienstende sind der Leitstelle oder dem direkten Vorgesetzten mitzuteilen.

    §9 Sanktionen bei Verstößen

    (1) Verstöße gegen dieses Gesetz können folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

    • Verwarnungen durch Vorgesetzte.
    • Gehaltskürzungen.
    • Dienstaufsichtsbeschwerden.
    • Suspendierung vom Dienst.
    • Entlassung aus dem Dienst.
      (2) Über die Sanktionen entscheidet die Leitung des LSMD in Absprache mit der Verwaltungsleitung des Servers.

    §10 Rechte des LSMD-Personals

    (1) LSMD-Mitarbeiter haben das Recht auf:

    • Eine sichere und angemessene Arbeitsumgebung.
    • Schutz vor Übergriffen durch Patienten oder Bürger.
    • Gehör bei Beschwerden oder Vorwürfen.
      (2) Beschwerden können an die Leitung des LSMD oder die interne Ermittlungsabteilung gerichtet werden.

    §11 Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft und ist für alle Mitglieder des LSMD bindend. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Zustimmung der Leitung des LSMD und der Verwaltungsleitung des Servers.

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